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	<title>Wir sind die Gartenstadt &#187; Mitgliedervertreter</title>
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	<description>Die "Initative 2008" - Sprachrohr für die Mitglieder der Gartenstadt Karlsruhe eG</description>
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		<title>Aufruf an alle nicht anwesenden Vertreter der Mitgliederversammlung vom 08.07.2008 !</title>
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		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 17:43:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliedervertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Satzungsänderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Mitgliedervertreter, bei der Sitzung am 08.07.2008 kam ein Punkt zur &#196;nderung der Satzung zur Abstimmung, der nicht satzungsgem&#228;&#223; durch rechtzeitige Ank&#252;ndigung als Tagesordnungspunkt eingebracht wurde. Dieser Beschluss kann durch nicht anwesende Mitglieder dieser Versammlung r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden! Gem&#228;&#223; Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG sind Antr&#228;ge z.B. zur Satzungs&#228;nderung sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung einzubringen § 27 4. Beschl&#252;sse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitgliedervertreter,</p>
<p>bei der Sitzung am 08.07.2008 kam ein Punkt zur &#196;nderung der Satzung zur Abstimmung, der nicht satzungsgem&#228;&#223; durch rechtzeitige Ank&#252;ndigung als Tagesordnungspunkt eingebracht wurde.</p>
<p>Dieser Beschluss kann durch <span style="text-decoration: underline;">nicht anwesende</span> Mitglieder dieser Versammlung r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden!</p>
<p>Gem&#228;&#223; Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG sind Antr&#228;ge z.B. zur Satzungs&#228;nderung sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung einzubringen</p>
<p style="padding-left: 30px;">§ 27</p>
<p style="padding-left: 30px;">4. Beschl&#252;sse k&#246;nnen nur &#252;ber Gegenst&#228;nde der Tagesordnung gefasst werden. Nachtr&#228;glich k&#246;nnen Antr&#228;ge auf Beschlussfassung gem&#228;&#223; Abs. 3, soweit sie zur Zust&#228;ndigkeit der Vertreterversammlung geh&#246;ren, aufgenommen werden, wenn sie <span style="text-decoration: underline;">sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung</span> in der in Absatz 2 festgesetzten Form bekannt gemacht worden sind. <span style="text-decoration: underline;">Entsprechendes gilt f&#252;r Antr&#228;ge des Vorstandes oder des Aufsichtsrats</span>.</p>
<p>Bei der vorliegenden Angelegenheit geht es um eines der wichtigsten Elemente der gesamten Satzung.</p>
<p>Und zwar den <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">§ 28 Satz 2</a> - geheime Abstimmung</p>
<p>In der bisherigen Satzung steht:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Abstimmungen und Wahlen erfolgen nach dem Ermessen des Versammlungsleiters durch Handheben oder Austehen. <strong>Auf Antrag ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen</strong>.&#8221;</p>
<p><span id="more-123"></span></p>
<p>Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende brachten w&#228;hrend der Sitzung pl&#246;tzlich den Antrag ein, den zweiten Satz des § 28 der Satzung zu &#228;ndern. Und zwar mit folgenden (sinngem&#228;ssen) Optionen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">1.) Auf Antrag eines Einzelnen ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">2.) Auf Antrag und Zustimmung 10% der anwesenden Mitgliedervertreter ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">3.) &#220;ber einen Antrag zur geheimen Abstimmung muss ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden.</p>
<p>Die Formulierungsvorschl&#228;ge wurden durch den Vorstandsvorsitzenden, offensichtlich gut vorbereitet, mit Hilfe eines Overheadprojektors pr&#228;sentiert und nach diversen &#196;nderungen der Satzformulierungen mit Hilfe seines mitgebrachten Laptops direkt zur Abstimmung gestellt.</p>
<p>Die Mitgliedervertreter hatten keine Zeit die Sache in Ruhe zu &#252;berdenken, noch Gelegenheit die Konsequenzen dieser Abstimmung genau zu &#252;bersehen!</p>
<p>Die Abstimmung zu Punkt 1 sowie zu Punkt 2 fanden in Anbetracht allgemeiner Konfusit&#228;t keine erforderliche 3/4 Mehrheit.</p>
<p>Vor Abstimmung zu Punkt 3 ergriff der Versammlungsleiter dann das Wort dahingehend, dass man nun aber abstimmen solle, da es sonst mit der alten Regelung seiner Meinung nach zu stetigen Streitereien k&#228;me, die m&#246;glicherweise in Prozesse f&#252;hren.  Es solle nun endlich eine klare Regelung getroffen werden. Der Wunsch, hier tendenziell auf die 3 zu &#8220;schieben&#8221; war unverkennbar.</p>
<p>Daraufhin stimmten viele Vertreter f&#252;r Punkt 3, so dass eine 3/4 Mehrheit zustande kam.</p>
<p>Diverse Vertreter, die f&#252;r Punkt 3 gestimmt hatten, f&#252;hlten sich im Nachhinein &#8220;&#252;berrumpelt&#8221;. Dies ergaben die gef&#252;hrten Gespr&#228;che nach der Sitzung bzw. in den Folgetagen. Genau aus dieser Begr&#252;ndung heraus gibt es die Regelung, dass Antr&#228;ge vollumf&#228;nglich sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung gestellt werden m&#252;ssen. Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender haben diesen Satzungspunkt eindeutig ignoriert. Bleibt noch hinzuzuf&#252;gen, dass nicht einmal Aufsichtsratsmitglieder vorab &#252;ber dieses Vorhaben informiert waren?!</p>
<p>Eine Satzungs&#228;nderung in diese Richtung bedeutet eine erhebliche Schw&#228;chung der Mitgliederversammlung und f&#252;hrt zu Abstimmungsergebnissen, die in der Regel nur der Gesch&#228;ftsleitung zum Vorteil verhelfen.</p>
<p>Angenommen es kommt zu einer wichtigen Abstimmung in der Vertreterversammlung, bei der jede einzelne Stimme die Entscheidung herbeif&#252;hren kann.</p>
<p>Ein Mitgliedervertreter kann in einer offenen Abstimmung z.B. nicht seinem Gewissen folgen, da er m&#246;glicherweise mit Repr&#228;salien f&#252;r sich und/oder seine Familie oder wie auch immer rechnen muss. Normalerweise stellt er dann einen Antrag auf geheime Abstimmung, dem, nach alter Satzung, zu entsprechen ist. Nach der k&#252;nftigen Regelung m&#252;sste nun eine Mehrheit dar&#252;ber abstimmen, ob dem Antrag des Einzelnen auf geheime Abstimmung, Gewissenskonflikt hin oder her, zu folgen ist oder nicht.</p>
<p>V&#246;llig abstruse Darstellung der Demokratie !</p>
<p>Die Gesch&#228;ftsleitung hat ein klares Interesse an einer offenen Abstimmung, da die Zahl der Gegenstimmen hierdurch deutlich reduziert wird, im Vergleich zu einer geheimen Abstimmung. Deshalb der Feldzug zur Unterdr&#252;ckung der geheimen Abstimmung.</p>
<p>Vorstand und Versammlungsleiter wollen davon nat&#252;rlich nichts wissen.</p>
<p>Nun das Anliegen an alle Mitgliedervertreter, die bei der Sitzung am 08.07.2008 <span style="text-decoration: underline;">nicht anwesend</span> sein konnten:</p>
<p>Schlie&#223;en Sie sich uns an und nehmen Sie Kontakt auf, damit wir diesen satzungswidrig gefassten Beschluss gemeinsam anfechten und r&#252;ckg&#228;ngig machen. Juristisch ist die Sache bereits abgekl&#228;rt. Es geht letztendlich um die Zukunft der Genossenschaft, indem einem Verschieben der Machtverh&#228;ltnisse, zumindest in diesem Punkt, gerade noch rechtzeitig Einhalt geboten werden kann. Die Zeit dr&#228;ngt &#8211; es ist wahrlich 5 vor 12 !</p>
<p>Wenden Sie sich an die Redaktion</p>
<p>redaktion[AT]wir-sind-die-gartenstadt.de   [AT] = @</p>
<p>oder per Telefon an 0721/887137</p>
<p><strong>Nachtrag 10.08.2008</strong></p>
<p>Die Widerspruchsfrist zur Anfechtung des o.a. Beschlusses ist am 08.08.2008 (4 Wochen ab Versammlungstermin) abgelaufen.</p>
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		<item>
		<title>Vertreterversammlung 2008 &#8211; Satzungs&#228;nderung</title>
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		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 13:40:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Hochmuth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliedervertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Satzungsänderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Mitglieder, bei der diesj&#228;hrigen Vertreterversammlung war einer der Punkte der Tagesordung die umfangreiche &#196;nderung der Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG. Begr&#252;ndet wurde die Satzungs&#228;nderung mit ge&#228;nderter Gesetzeslage, nach der die Satzung anzugleichen sei. Wie wir jedoch feststellen mussten, waren bei einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung &#8211; eingebracht von Vorstand und Aufsichtsrat &#8211; eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder,</p>
<p>bei der diesj&#228;hrigen Vertreterversammlung war einer der Punkte der Tagesordung die umfangreiche &#196;nderung der Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG. Begr&#252;ndet wurde die Satzungs&#228;nderung mit ge&#228;nderter Gesetzeslage, nach der die Satzung anzugleichen sei. Wie wir jedoch feststellen mussten, waren bei einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung &#8211; eingebracht von Vorstand und Aufsichtsrat &#8211; eine St&#228;rkung des Vorstandes und eine damit einhergehende Schw&#228;chung der Vertreterversammlung geplant.</p>
<p>Diese geplante Satzungs&#228;nderung f&#252;hrt teilweise zu erheblichen strukturellen &#196;nderungen innerhalb der Genossenschaft, und zu einem weiteren Verfall der Genossenschaftstrukturen.</p>
<p>Den Entwurf zur Satzungs&#228;nderung k&#246;nnen Sie <a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Vorschlag.pdf" target="_blank">hier downloaden</a>.<br />
Die &#8220;&#196;nderungsvorschl&#228;ge&#8221; sind an der blauen Schrift erkennbar.</p>
<p><span id="more-76"></span></p>
<p>Anwesend bei der Vertreterversammlung war auch eine uns unbekannte Juristin des Genossenschaftsvernbandes, die den Vertretern als &#8220;juristische Beraterin&#8221; des Vorstandes vorgestellt wurde. Diese Juristin leitete dann jedoch bei beiden Sitzungen den kompletten Tagesordnungspunkt &#8220;Satzungs&#228;nderung&#8221;. Einwendungen diverser Vertreter zu einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung blieben jedoch oft unber&#252;cksichtigt, indem seitens der &#8220;Beraterin&#8221; auf Gesetzestexte verwiesen wurde, die man zwingend in die neue Satzung einzutragen habe und auch inhaltlich nicht ge&#228;ndert werden d&#252;rfen. Entsprechende Gesetzesunterlagen wurden der Vertreterversammlung jedoch nicht vorgelegt.</p>
<p>Im Verlauf der Diskussion stellte sich f&#252;r einige Vertreter die Frage, weshalb die Vertreterversammlung dann &#252;berhaupt zur Zustimmung einer Satzungs&#228;nderung gebeten wurde.</p>
<p>Die Beschlussfassung zur Satzungs&#228;nderung sollte urspr&#252;nglich im Termin der Vertreterversammlung am 18.06.2008 erfolgen. Durch den erheblichen Diskussionsbedarf wurde die Beschlussfassung dann vertragt auf den 08.07.2008.</p>
<p>Innerhalb beider Sitzungen wurden diverse Satzungspunkte explizit und teilweise heftig diskutiert und &#252;ber diese Punkte jeweils separat abgestimmt.</p>
<p>Ein Punkt hierbei war z.B. die Erh&#246;hung der Gesch&#228;fstanteile von EUR 260,00 auf EUR 300,00.</p>
<p>Nach Vorstandsangaben h&#228;tte man hierdurch eine Kapitalaufstockung von ca. 1,2 Mio. Euro erreicht. Begr&#252;ndet wurde die geplante Erh&#246;hung mit einer &#8220;strategisch besseren Aufstellung&#8221; der Gartenstadt f&#252;r die &#8220;k&#252;nftigen Aufgaben&#8221;. Seitens der juritsichen Beraterin des Genossenschaftsverbandes l&#228;ge die Gartenstadt mit einer Eigenkapitalausstattung von 25% zwar nicht schlecht, es g&#228;be aber auch andere Genossenschaften mit einem Eigenkapital von z.B. 30%.</p>
<p>Die Folge einer Zustimmung zu dieser Erh&#246;hung seitens der Vertreter w&#228;re gewesen, dass jedes Mitglied jeden seiner Genossenschaftsanteile auf den erh&#246;hten Betrag h&#228;tte auff&#252;llen m&#252;ssen.</p>
<p>Hier&#252;ber gab es kontroverse Diskussionen, u.a. auch dar&#252;ber, dass es sich hierbei um eine &#8220;Zwangsserh&#246;hung&#8221; des Eigenkapitales gehandelt h&#228;tte. Dieser Antrag fand dann (in geheimer Abstimmung) keine 3/4-Mehrheit und wurde somit abgelehnt.</p>
<p>Des weiteren war geplant, dem Vorstand mehr Rechte bei der Ver&#228;u&#223;erung von Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden einzur&#228;umen.</p>
<p>Bisher war es so, dass zu jeder Ver&#228;u&#223;erung von Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden vor 1989 ein Beschluss der Vertreterversammlumg erforderlich ist. Das hei&#223;t, die Eigent&#252;mer (Mitglieder) entscheiden &#252;ber das wesentliche Verm&#246;gen der Genossenschaft.</p>
<p>Der Entwurf zur Satzungs&#228;nderung sah nun vor, dass der Vorstand bei Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden mit &#8220;untergeordneter Bedeutung&#8221; bzw. bei unbebauten Grundst&#252;cken oder Grundst&#252;cksteilen auch aus dem Bestand vor 1989 Ver&#228;u&#223;erung ohne Genehmigung der Mietgliederversammlung h&#228;tte vornehmen k&#246;nnen &#8211; § 13 4.</p>
<p>Also eine weitere &#220;bertragung von Vollmachten zu den Eigentumswerten der Genossenschaft. Wobei die Formulierung &#8220;untergeordnete Bedeutung&#8221; in sich schon jede Menge Konfliktstoff enth&#228;lt. Wer entscheidet &#252;ber den Begriff &#8220;untergeordnete Bedeutung&#8221;.<br />
Auch dieser Punkt zur Satzungs&#228;nderung fand keine 3/4-Mehrheit.</p>
<p>Hingegen bei dem Punkt der Vorstandsanzahl konnte Vorstand und Aufsiichtsrat &#8220;punkten&#8221;. Bisher war es so, dass die Gartenstadt eG mindestens 3 und maximal 5 Vorst&#228;nde ben&#246;tigte &#8211; § 19 1.</p>
<p>Die Mindestzahl sollte lt. Vorstand und Ausichtsrat von 3 auf 2 reduziert werden. Als Argument wurde seitens Vorstand und Aufsichtsrat (einschl. der juristischen Beraterin) die Handlungsf&#228;higkeit der Genossenschaft in die Diskussion eingebracht, sofern z.B. ein Vorstand erkranken sollte. Dies spielt jedoch, wie sich eine Seite weiter herausstellte, keine Rolle, da dort die Handlungsf&#228;higkeit genau beschrieben ist &#8211; § 19 6. Demnach ist die Genossenschaft handlungsf&#228;hig mit 2 Vorst&#228;nden, auch dann, wenn es 3, 4 oder 5 Vorst&#228;nde geben sollte. Wurde hier die Verterterversammlung get&#228;uscht, um ein Abstimmungsergebnis in diesem Punkt f&#252;r die Reduzierung der Vorstandszahl auf 2 zu erreichen?</p>
<p>Auch konnte man punkten bei der Entfernung von Mitgliedern, deren Aufenthalt &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum nicht ausfindig gemacht werden kann. Bisher war es so, dass man ein Mitglied ausschliessen konnte, wenn er &#252;ber einen Zeitraum von 3 Jahren nicht auffindbar war. K&#252;nftig wird dies nun bereits nach einem Jahr m&#246;glich sein. Das hei&#223;t; Die Einlage eines Mitgliedes kann bereits nach 1 Jahr unbekannter Abwesenheit von der Genossenschaft &#8220;vereinnahmt&#8221; werden. § 10 d)</p>
<p>Des weiteren wurde seitens der Gesch&#228;ftsleitung ein Punkt in die Satzungs&#228;nderung eingebracht, die dem Vorstandsvorsitzenden einen erheblichen &#8220;Machtzuwachs&#8221; erm&#246;glicht.</p>
<p>Und zwar die Berufung eines Prokuristen.</p>
<p>Mit dieser Option erh&#228;lt der Vorstand nun die M&#246;glichkeit, Gesch&#228;fte zusammen mit einem Prokuristen zu t&#228;tigen. Bisher waren diese Gesch&#228;fte nur mit der Unterschrift von mindestens 2 Vorst&#228;nden realisierbar. Ab sofort kann also der Vorstand mit einem Prokuriusten s&#228;mtliche Gesch&#228;fte erledigen &#8211; § 19 7.</p>
<p>Des weiteren gibt es bei der geplanten Satzungs&#228;nderung diverse Neuerungen, durch die juristische Personen (Firmen) in der Lage sind, s&#228;mtliche Organe der Genossenschaft zu besetzen.§ 19 1., § 20 1., § 26 2.,</p>
<p>Jede Firma kann Mitgliedsanteile der Genossenschaft erwerben, Mitgliedervertreter in die Mitgliederversammlung entsenden (sofern gew&#228;hlt) und Mitglied des Aufsichtsrates oder Vorstand werden.</p>
<p>Also in der Regel wohnlich nicht versorgte Mitglieder (bzw. deren Bevollm&#228;chtigte), die keinerlei Mieterinteressen haben, k&#246;nnen k&#252;nftig s&#228;mtliche &#196;mter der Genossenschaft besetzen und die Genossenschaft zu deren Interessen verwenden.</p>
<p>Am Ende der Diskussionen sollte &#252;ber die Satzung als Gesamtheit abgestimmt werden.</p>
<p>Hierzu stellte ich einen Antrag auf geheime Wahl gem&#228;&#223; <a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">Satzung § 28 2.</a> in dem es hei&#223;t:</p>
<p>&#8230;..Auf Antrag ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen</p>
<p>Eine klare Formulierung k&#246;nnte man meinen. Wenn ein Vertreter (Vorstand, Aufsichtsrat) einen Antrag stellt, dann ist geheim abzustimmen.</p>
<p>Der Versammlungsleiter sah dies jedoch anders und lie&#223; &#252;ber den Antrag zur geheimen Wahl abstimmen und vertrat die Meinung, dass einem solchen Antrag eine Mehrheit zuzustimmen habe. Die gleiche Meinung vertrat er &#252;brigens bei der 1. Sitzung, als Herr Schenkel den Antrag zur geheimen Wahl bez&#252;glich Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gestellt hatte. Auch dort wurde die ungeliebte geheime Abstimmung durch den Versammlungsleiter ausgehebelt, indem die Vertreter &#252;ber diesen Antrag abstimmen sollten. Nachdem es hierzu keine Mehrheit gab, musste offen abgestimmt werden.</p>
<p>Durch rechtswidrige Anwendung der Satzung ist sowohl die Abstimmung &#252;ber die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrate ung&#252;ltig.</p>
<p>Ebenso die Abstimmung &#252;ber die Satzungs&#228;nderung.</p>
<p>Denn</p>
<p>Sollte nur ein Vertreter bei einer zwangsweisen offenen Abstimmung nicht seinem Gewissen folgen k&#246;nnen, sondern aufgrund irgendwelcher R&#252;cksichtnahmen bei der offenen Abstimmung gezwungen ist, eine andere Entscheidung zu treffen, dann ist das Abstimmungsergebnis bereits verf&#228;lscht.</p>
<p>Hierzu vielleicht noch ein kurzes Beispiel:</p>
<p>Wenn z.B. der Familienangeh&#246;rige eines Vertreters bei der Gartenstadt besch&#228;ftigt sein sollte, wird die Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes m&#246;glicherweise beeinflusst, wenn dieser Vertreter nicht in geheimer Abstimmung seinem Gewissen folgen kann, sondern durch die offene Abstimmung in eine Zwangslage ger&#228;t. Demzufolge darf keine Mehrheit &#252;ber das Gewissen eines Einzelnen entscheiden.</p>
<p>Nachdem meinem Antrag zur geheimen Abstimmung zur Beschlussfassung der Satzungs&#228;nderung nicht entsprochen wurde, habe ich die Gartensadt Karlsruhe eG unter Fristsetzung aufgefordert, den Beschluss zur Satzungs&#228;nderung zu annulieren.</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung.pdf" target="_blank">Beschwerde zur Beschlussfassung zum Download&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Mitgeteilt von Peter Hochmuth</p>
<p>Nachtrag:</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung_Antwort.pdf" target="_blank">Hier das Antwortschreiben der Gartenstadt Karlsruhe eG vom 17.07.2008 zum Download&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Die Gartenstadt Karlsruhe eG ist demnach nicht bereit, den Beschluss zur Satzungs&#228;nderung, der unter satzungswidrigen Voraussetzungen zustande gekommen ist, aussergerichtlich zu annulieren. Es erfolgt der Verweis auf den Klageweg. Der &#8220;kleine Dienstweg&#8221; scheint bei der Gesch&#228;ftsleitung nicht gew&#252;nscht.</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung_02.pdf" target="_blank">Daraufhin wurde ein weiteres Schreiben verfasst&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt!</p>
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