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	<title>Wir sind die Gartenstadt &#187; WTC-Projekt</title>
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	<description>Die "Initative 2008" - Sprachrohr für die Mitglieder der Gartenstadt Karlsruhe eG</description>
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		<title>Mieterh&#246;hung bei der Gartenstadt Karlsruhe eG!</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 14:26:23 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beschwerden]]></category>
		<category><![CDATA[Mietangelegenheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[WTC-Projekt]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie von diversen Mietern mitgeteilt, hat der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in einigen Wohnbereichen erhebliche Mieterh&#246;hungen ab dem 01.08.2009 gem&#228;&#223; § 558 BGB angek&#252;ndigt. Nach vorliegenden Unterlagen umfasst die Erh&#246;hung der Miete den maximal m&#246;glich gesetzlichen Rahmen von 20%. Hierbei kommmt es, je nach Wohneinheit, zu Erh&#246;hungen von bis zu EUR 100,00 / Monat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie von diversen Mietern mitgeteilt, hat der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in einigen Wohnbereichen erhebliche Mieterh&#246;hungen ab dem 01.08.2009 gem&#228;&#223; § 558 BGB angek&#252;ndigt. Nach vorliegenden Unterlagen umfasst die Erh&#246;hung der Miete den maximal m&#246;glich gesetzlichen Rahmen von 20%. Hierbei kommmt es, je nach Wohneinheit, zu Erh&#246;hungen von bis zu EUR 100,00 / Monat oder dar&#252;ber. Die Schreiben, datiert vom 27.05.2009, enthalten als Anlage eine Zustimmungserkl&#228;rung, mit der der Mieter durch Unterschrift bis zum 31.07.2009 seine Zustimmung zu dieser Mieterh&#246;hung erkl&#228;ren soll. Die Anhebung der Miete wird mit 3 &#8220;Vergleichswohnungen&#8221; aus dem Bestand der Gartenstadt begr&#252;ndet.</p>
<p>Hier der zugeh&#246;rige Text (so oder so &#228;hnlich):</p>
<blockquote><p>Sehr geehrt&#8230;&#8230;.,</p>
<p>die von Ihnen bezahlte Grundmiete entspricht nicht mehr der &#252;blichen Miete, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden f&#252;r nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Gr&#246;&#223;e, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt wird (orts&#252;bliche Vergleichsmiete).</p>
<p>Nat&#252;rlich ist es uns auch bewusst, dass eine Mieterh&#246;hung immer eine unerfreuliche Tatsache f&#252;r unsere Mieter darstellt. Bitte bedenken Sie in Ihrem Fall aber, dass Sie durch die f&#252;r unsere Genossenschaft sehr aufw&#228;ndige und kostenintensive energetische Modernisierung des Geb&#228;udes Einsparungen im Energiesektor erzielen k&#246;nnen. So sind laut Presseberichten in den letzten 24 Monaten die Energiepreise -wie Sie sicher auch verfolgt haben- um 30-40% gestiegen. Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass die modernisierten H&#228;user eine deutliche Einsparung im Verbrauch haben.</p>
<p>Nach § 558 Abs. 1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erh&#246;hung der Miete bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete verlangen, wenn</p>
<p>1.die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erh&#246;hung eintreten soll, seit 15 Monaten unver&#228;ndert ist und</p>
<p>2.die Kappungsgrenze im Sinne des § 558 Abs. 3 BGB eingehalten wird. Diese betr&#228;gt 20%.<br />
Unter Beachtung dieser Bestimmungen begr&#252;nden wir unser Mieterh&#246;hungsverlangen mit den nachfolgend aufgef&#252;hrten Vergleichsmieten. Nach dem Gesetz ist es ausreichend, wenn drei vergleichbare Wohnungen benannt werden.</p>
</blockquote>
<p><span id="more-136"></span></p>
<p>Dann folgt die Angabe von 3 <span style="text-decoration: underline;">Gartenstadt-Vergleichswohnungen</span>, mit einer Grundmiete von bis zu EUR 7,61 EUR / qm.</p>
<p>Danach erfolgt die Berechnung des Mietaufschlages. Im Regelfall in H&#246;he von 20%.</p>
<p>Davon abgesehen, dass die Preisentwicklung auf dem Energiesektor seit einem Jahr stark r&#252;ckl&#228;ufig ist, kann es wohl nicht angehen, dass ein Vermieter gedenkt, s&#228;mtliche wirtschaftlichen Vorteile aufgrund einer energetischen Sanierung pauschal abzusch&#246;pfen?  Schon gar nicht, wenn f&#252;r die energetischen Verbesserungen in der Vergangenheit bereits ein entsprechender Mietzuschlag bei diversen Wohnungen ber&#252;cksichtigt wurde (Neuvermietung). Davon abgesehen d&#252;rfte die effektive Einsparung pro Wohneinheit aufgrund der W&#228;rmeisolierung deutlich unter EUR 30,00 / Monat liegen. Au&#223;erdem m&#252;ssen bei einer Erh&#246;hung aufgrund energetischer Verbesserungen die Gestehungskosten (abz&#252;glich erhaltener Zusch&#252;sse bzw. Zinsvorteile) berechnet und anteilig auf die entsprechenden Wohnungen umgelegt werden.<br />
Schon aus formalen und berechnungstechnischen Gr&#252;nden kann deshalb eine pauschale Erh&#246;hung aller Mieten um 20% nicht mit energetischen Ma&#223;nahmen begr&#252;ndet werden!</p>
<p>Das Ganze l&#228;sst sich bestens aus dem Gesetz (BGB § 559) herleiten:</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559<br />
Mieterh&#246;hung bei Modernisierung</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Hat der Vermieter bauliche Ma&#223;nahmen durchgef&#252;hrt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erh&#246;hen, die allgemeinen Wohnverh&#228;ltnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Ma&#223;nahmen auf Grund von Umst&#228;nden durchgef&#252;hrt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die j&#228;hrliche Miete um 11 vom Hundert der f&#252;r die Wohnung aufgewendeten Kosten erh&#246;hen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Sind die baulichen Ma&#223;nahmen f&#252;r mehrere Wohnungen durchgef&#252;hrt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559a<br />
Anrechnung von Drittmitteln</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Kosten, die vom Mieter oder f&#252;r diesen von einem Dritten &#252;bernommen oder die mit Zusch&#252;ssen aus &#246;ffentlichen Haushalten gedeckt werden, geh&#246;ren nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Werden die Kosten f&#252;r die baulichen Ma&#223;nahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus &#246;ffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erh&#246;hungsbetrag nach § 559 um den Jahresbetrag der Zinserm&#228;&#223;igung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem erm&#228;&#223;igten Zinssatz und dem markt&#252;blichen Zinssatz f&#252;r den Ursprungsbetrag des Darlehens. Ma&#223;gebend ist der markt&#252;bliche Zinssatz f&#252;r erstrangige Hypotheken zum Zeitpunkt der Beendigung der Ma&#223;nahmen. Werden Zusch&#252;sse oder Darlehen zur Deckung von laufenden Aufwendungen gew&#228;hrt, so verringert sich der Erh&#246;hungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Ein Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten f&#252;r den Mieter erbrachte Leistung f&#252;r die baulichen Ma&#223;nahmen stehen einem Darlehen aus &#246;ffentlichen Haushalten gleich. Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus &#246;ffentlichen Haushalten.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(4) Kann nicht festgestellt werden, in welcher H&#246;he Zusch&#252;sse oder Darlehen f&#252;r die einzelnen Wohnungen gew&#228;hrt worden sind, so sind sie nach dem Verh&#228;ltnis der f&#252;r die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559b<br />
Geltendmachung der Erh&#246;hung, Wirkung der Erh&#246;hungserkl&#228;rung</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Die Mieterh&#246;hung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erkl&#228;ren. Die Erkl&#228;rung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erh&#246;hung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erl&#228;utert wird.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Der Mieter schuldet die erh&#246;hte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erkl&#228;rung. Die Frist verl&#228;ngert sich um sechs Monate, wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erh&#246;hung der Miete nicht nach § 554 Abs. 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tats&#228;chliche Mieterh&#246;hung mehr als 10 vom Hundert h&#246;her ist als die mitgeteilte.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p>Das vorliegende Mieterh&#246;hungsverlangen wurde in Richtung Modernisierung polemisiert, im Kern jedoch ausschlie&#223;lich mit  § 558 BGB begr&#252;ndet.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 558<br />
Mieterh&#246;hung bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erh&#246;hung der Miete bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erh&#246;hung eintreten soll, seit 15 Monaten unver&#228;ndert ist. Das Mieterh&#246;hungsverlangen kann fr&#252;hestens ein Jahr nach der letzten Mieterh&#246;hung geltend gemacht werden. Erh&#246;hungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht ber&#252;cksichtigt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Die orts&#252;bliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den &#252;blichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde f&#252;r Wohnraum vergleichbarer Art, Gr&#246;&#223;e, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erh&#246;hungen nach § 560 abgesehen, ge&#228;ndert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Mieth&#246;he durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer F&#246;rderzusage festgelegt worden ist.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Bei Erh&#246;hungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erh&#246;hungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erh&#246;hen (Kappungsgrenze).</p>
<p><strong>Die angek&#252;ndigte Mieterh&#246;hung bezieht sich also nicht auf energetische Ma&#223;nahmen (§ 559 BGB) &#8211; wie man den Mietern glaubhaft machen will- , sondern auf die Abstellung &#246;rtlicher Vergleichsmieten (§ 558 BGB) = allgemeine Mieterh&#246;hung.</strong></p>
<p>Zur allgemeinen Mietanhebung ist grunds&#228;tzlich folgendes anzumerken:</p>
<p>Gem&#228;&#223; § 13 Abs. 1 Satz 3 der <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">Satzung</a> der Gartenstadt Karlsruhe eG ist vor einer allgemeinen Mieterh&#246;hung die Vertreterversammlung anzuh&#246;ren.</p>
<p>Zitat:</p>
<p><strong>&#8220;Vor allgemeinen Mietanhebungen ist die Vertreterversammlung anzuh&#246;ren&#8221;</strong></p>
<p>Die letzte Vertreterversammlung fand am 19.05.2009 statt.</p>
<p>Im Rahmen dieser Veranstaltung gab es weder einen Tagesordnungspunkt &#8220;Mieterh&#246;hung&#8221;, noch wurde seitens des Vorstandes eine Mieterh&#246;hung angek&#252;ndigt. Des weiteren wurde auch dem Aufsichtsrat keine Mieterh&#246;hung angek&#252;ndigt bzw. mitgeteilt.</p>
<p>Der Vorstand hat also hier, ohne jegliche Abstimmung mit den Organen, in die Mietstruktur der Dauermieter eingegriffen. Und das genau eine Woche nach der Vertreterversammlung!</p>
<p>Nach unserer Rechtsauffassung ist die angek&#252;ndigte Mietanhebung somit satzungswidrig erfolgt und vom Vorstand entsprechend vollumf&#228;nglich zur&#252;ck zu nehmen.</p>
<p>Nach bisherigen Informationen erfolgte der Versand der Mieterh&#246;hungs-Schreiben zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Vorstandsvorsitzende, Ralf Neudeck, im Urlaub befand.</p>
<p>Zufall, Absicht, Timing?</p>
<p>Somit wurden die Schreiben von den verbliebenen Vorstandsmitgliedern Wolfgang Gerstberger und Klaus-Georg Floren unterzeichnet. Im Prinzip nichts ungew&#246;hliches, aber bei Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung zur Zusammensetzung des Vorstandes dann doch au&#223;erordentlich befremdlich. Herr Floren waren n&#228;mlich vor mehr als 10 Jahren f&#252;r die urspr&#252;ngliche Initiative &#8220;Wir sind die Gartenstadt&#8221; angetreten und wurde auch von Aufsichtsratsmitgliedern der damaligen Initiative in den Vorstand bestellt. Auch Herr Gerstberger wurde von diesen Aufsichtsratsmitgliedern in den Vorstand berufen.</p>
<p>Gr&#252;ndungsinhalt und Ziel der urspr&#252;nglichen Initiative war es u.a., damals angek&#252;ndigten drastischen Mieterh&#246;hungen entgegen zu wirken und die Mieten der Gartenstadt Karlsruhe k&#252;nftig in einem sozial vertr&#228;glichen (bezahlbaren) Rahmen zu halten, um den Mietern (auch im Alter) ein dauerhaftes Wohnen in der Gartenstadt zu erm&#246;glichen. Aus diesem Grund wurde auf Betreiben der Initiative die Formulierung in die Satzung eingef&#252;gt, dass die Vertreterversammlung vor Mieterh&#246;hungen anzuh&#246;ren ist. Auch bei dieser Satzungs&#228;nderung waren die beiden heutigen Vorst&#228;nde involviert.</p>
<p>Wer den Mietzins f&#252;r Neuvermietungen bei der Gartenstadt in den vergangenen Jahren aufmerksam verfolgt hat, musste leider feststellen, dass die Mieten f&#252;r Neuvermietung in Bereiche vorgesto&#223;en sind, die man mitnichten als sozial vertr&#228;glich bezeichnen kann. Heutzutage werden Wohnungen der Gartenstadt zu &#8220;markt&#252;blichen&#8221; Preisen vermietet, wenn man denn von einer Markt&#252;blichkeit sprechen kann. Insbesondere unter Einbeziehung der Bausubstanz und Ausstattungsqualit&#228;t vieler Wohnungen der Gartenstadt Karlsruhe eG. Unserer Meinung nach verfolgt der Vorstand ausschlie&#223;lich wirtschaftliche Interessen ohne Ber&#252;cksichtigung sozialer bzw. genossenschaftlicher Aspekte. Mit der neuen &#8220;Corporate Identity&#8221; wurden wohl auch gewachsene Wertema&#223;st&#228;be der Vergangenheit &#8220;entfernt&#8221;?</p>
<p>Nachdem der Vorstand bei der letzten Vertreterversammlung am 19.05.2009, wie schon bei der Versammlung im Jahr 2008, mit dem wiederholten (und damit undemokratischen) Versuch, die Genossenschaftsanteile der Mitglieder von EUR 260,00 auf EUR 300,00 zwangsweise anzuheben, am Votum der Vertreter gescheitert war, hat man nun m&#246;glicherweise eine andere lukrative Einnahmequelle gesucht, um weiteres Kapital zu sch&#246;pfen. Die bisherigen Investitionen bez&#252;glich Modernisierung der Gesch&#228;ftsstelle sowie Einrichtung eines eigenen (nicht konkurrenzf&#228;higen und st&#246;ranf&#228;lligen) Satelliten-Fernsehsignalempfangssystemes (WTC) haben wohl das Budget &#252;ber Geb&#252;hr belastet? Auch bei dem ehrgeizigen Projekt eines geplanten Neubauobjektes entlang der Herrenalberstra&#223;e w&#252;rde nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden die Eigenkapitalquote deutlich absinken.<br />
Hausgemachte Kapitall&#252;cken sollen nun offensichtlich durch weiteren finanziellen Einsatz der Mitglieder gedeckt werden?</p>
<p>Die geplante und 2-fach gescheiterte Zwangserh&#246;hung der Genossenschaftsanteile um EUR 40,00 je Anteil h&#228;tten lt. Vorstand 1,2 Millionen Euro in die Kasse gesp&#252;lt und damit die Eigenkapitalquote f&#252;r &#8220;weitere Taten&#8221; &#8211; zumindest vorerst &#8211; erh&#246;ht. Erh&#246;ht h&#228;tte sich hierbei nat&#252;rlich zus&#228;tzlich das Haftungsrisiko (Nachschusspflicht) f&#252;r die Mitglieder von EUR 260,00 auf EUR 300,00 je Anteil (begrenzt auf 2 Anteile). Zus&#228;tzliches Haftungsvolumen, das im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Genossenschaft auf die Genossen zukommen k&#246;nnte.</p>
<p>Mitglieder, die die vom Vorstand geplante Erh&#246;hung der Genossenschaftsanteile nicht h&#228;tten schultern wollen oder k&#246;nnen, h&#228;tte der Vorstand &#8211; nach Bekunden des Vorstandsvorsitzenden in der letzten Vertreterversammlung &#8211; letztendlich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen =&gt; Mitgliedschaft (und ggf. Mietverh&#228;ltnis) gek&#252;ndigt.</p>
<p>Die betroffenen Bestandsmieten will man nun offensichtlich auch auf ein &#8211; nach Meinung des Vorstandes &#8211; &#8220;markt&#252;bliches Niveau&#8221; anheben?</p>
<p>Unserer Meinung nach mit einer gesteuerten H&#228;ppchentaktik, um nicht alle Mieter auf einmal gegen die Gesch&#228;ftsleitung aufzubringen. Stra&#223;enzug um Stra&#223;enzug oder wie er Plan auch immer aussehen mag, erleichert nat&#252;rlich die Bearbeitung und das Volumen entsprechender Protestbewegungen.</p>
<p>Aber letztendlich sind bei dieser rigiden Entwicklung alle betroffen, weshalb auch die bisher noch nicht betroffenen Mieter sich solidarisch zeigen sollten.</p>
<p>Was bei der drastischen Anhebung aller Garagenmieten funktioniert hat, soll nun wohl im Wohnbereich fortgesetzt werden?</p>
<p>Ohne R&#252;cksicht auf Verluste werden hier insbesondere &#228;ltere Leute bzw. Geringverdiener oder Familien in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht bzw. zu den Sozialkassen getrieben.</p>
<p>Mieter, die sich die &#8220;neue Miete&#8221; nicht leisten wollen oder k&#246;nnen, sollten die Zustimmung zur Mieterh&#246;hung versagen, wodurch es ggf. zu einem Klageverfahren kommen kann. Hierbei w&#228;re die Gesch&#228;ftsleitung der Gartenstadt verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei den mitgeteilten 3 Vergleichswohnungen in Art, Ausstattung und Zustand tats&#228;chlich um vergleichbare Wohnungen im markt&#252;blichen Rahmen handelt und dass die Gesch&#228;ftsleitung &#252;berhaupt berechtigt war (Satzungsversto&#223;?), eine Mieterh&#246;hung durchzuf&#252;hren. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wohnungen der Gartenstadt sich in vielen Bereichen deutlich unterscheiden, d&#252;rfte es wohl schon bei den genannten Vergleichswohnungen aus dem Eigenbestand schwer werden, einen entsprechenden Beweis bez&#252;glich Gleichwertigkeit zu erbringen. Insbesondere wenn man ber&#252;cksichtigt, dass bei den genannten 3 Vergleichswohnungen Neuvermietungen enthalten sind. Hierbei handelt es sich um Wohnraum, der, im Gegensatz zu alten Bestandswohnungen, oftmals umfassend renoviert wurde.</p>
<p>Auch ein Zusammenschlu&#223; vieler Mieter zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen diese Mieterh&#246;hung ist eine denkbare Option, die dar&#252;ber hinaus mit vertretbaren Kosten f&#252;r die beteiligten Mieter bewerkstelligt werden kann.</p>
<p>Des weiteren sollten Mieter, die nicht bereit sind, die angek&#252;ndigte Mieterh&#246;hung hinzunehmen, einen bestehenden Abbuchungsauftrag sowohl bei der Bank als auch der Gartenstadt gegen&#252;ber widerrufen und ab sofort die Bezahlung der bisherigen Miete &#252;ber einen Dauerauftrag oder jeweilige Einzel&#252;berweisung ausf&#252;hren.</p>
<p>Mieter, die einer Mieterh&#246;hung zustimmen oder unwidersprochen die Neufestsetzung abbuchen lassen, verlieren m&#246;glicherweise den Anspruch auf die bisher bezahlte Miete.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Umstrittenes Medienprojekt WTC &#8211; erster Teilerfolg!</title>
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		<pubDate>Tue, 29 Jul 2008 16:42:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[WTC-Projekt]]></category>
		<category><![CDATA[Breitbandanschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Kabelanschluss]]></category>
		<category><![CDATA[Medienprojekt]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Redaktion wurde ein Schreiben &#252;bermittelt, aus dem hervorgeht, dass der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in der kontrovers gef&#252;hrten Diskussion der geplanten Medienversorgung durch die WTC begonnen hat, sich ein wenig zu &#8220;bewegen&#8221;. Im wesentlichen geht es um die Bewohner, die bisher keinen Kabelanschluss hatten und durch die Umstellung auf das WTC-System quasie &#8220;zwangsversorgt&#8221; werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Redaktion wurde ein Schreiben &#252;bermittelt, aus dem hervorgeht, dass der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in der kontrovers gef&#252;hrten Diskussion der geplanten Medienversorgung durch die WTC begonnen hat, sich ein wenig zu &#8220;bewegen&#8221;.</p>
<p>Im wesentlichen geht es um die Bewohner, die bisher keinen Kabelanschluss hatten und durch die Umstellung auf das WTC-System quasie &#8220;zwangsversorgt&#8221; werden sollten.</p>
<p>Diejenigen Bewohner der Gartenstadt, die bisher keinen Kabelanschluss hatten, werden dem Schreiben zufolge aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 16.07.2008 auch k&#252;nftig keinen kostenpflichtigen WTC-Anschluss abnehmen m&#252;ssen.</p>
<p>Zitat:</p>
<p><span id="more-125"></span></p>
<p style="padding-left: 30px;">wir nehmen Bezug auf Ihr Schreiben vom&#8230;&#8230;</p>
<p style="padding-left: 30px;">Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 16.07.2008 beschlossen, auf den Anschluss der wenigen Mieter, die auch bisher nicht durch Breitbandkabel versorgt waren, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht zu verzichten.      <br />
    <br />
Die allgemein notwendigen Installationen in  Ihrer Wohnung m&#252;ssen von Ihnen jedoch dennoch geduldet werden. Wir bitten um Verst&#228;ndnis. <br />
    <br />
Die ausf&#252;hrende Firma haben wir gebeten, in Ihrem Objekt die Endinstallation nicht vorzunehmen bzw. die vorhandene Dose entsprechend zu  verplomben oder still zu legen.     
</p>
<p style="padding-left: 30px;">Gartenstadt Karlsruhe eG    </p>
<p>Das heisst, jeder Mieter, der bisher keine Kabelversorgung hatte, ist <span style="text-decoration: underline;">nicht verpflichtet</span>, die Medienversorgung durch die Fa. WTC abzunehmen. Obwohl es sich hierbei um einen Vorstandsbeschluss handelt, der jedem zugute kommen sollte, ist es ratsam, zus&#228;tzlich der Gartenstadt schriftlich mitzuteilen, dass ggf. kein Anschluss der WTC gew&#252;nscht wird.</p>
<p>Ob Installationen durch die Fa. WTC &#252;berhaupt geduldet werden m&#252;ssen ist umstritten und sollte im Einzelfall  mit einem Rechtsanwalt besprochen werden, da es sich nach unserer Meinung nicht um eine Modernisierung handelt, sofern bereits ein Breitbandanschluss der Kabel BW in der entsprechenden Wohneinheit vorhanden sein sollte.<br />
Die <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/wtc/Gegenueberstellung.pdf">Gegen&#252;berstellung der verschiedenen Alternativen</a> der Medienversorgung hat ergeben, dass die Leistungen, die durch das System der Fa. WTC angeboten werden, nicht den Standard erreichen, den z.B. die Kabel BW oder die Telekom bieten =&gt; also keine Modernisierung.</p>
<p>In diesem Zusammenhang seien auch alle langj&#228;hrigen Mieter von Etagenwohnungn sowie Mieter der Reihenh&#228;user bzw. freistehenden H&#228;user angesprochen.</p>
<p>Nach unseren Informationen gibt es f&#252;r diese Wohneinheiten sogenannte Gestattungsvertr&#228;ge, durch die eine Medienversorgung mit der Kabel BW hergestellt wurde. Bei jedem dieser Mieter m&#252;sste demzufolge eine eigene Versorgung mit der Kabel BW vereinbart sein. Lediglich im Jahr 1998 wurde dann eine Sondervereinbarung mit der damaligen TelekomAG (Rechtsnachfolger=Kabel BW) ausgehandelt, die aufgrund der Teilnehmeranzahl zu einer entsprechenden Reduzierung der Kabelgeb&#252;hren gef&#252;hrt hat.</p>
<p>Bitte &#252;berpr&#252;fen Sie Ihre Vertr&#228;ge und lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten.</p>
<p>Nach unserer Meinung kann die Gartenstadt Karlsruhe eG das System Kabel BW nicht ohne die Zustimmung der Mieter durch eine einseitige Vertragsk&#252;ndigung Ende 2008 &#8220;kappen&#8221; und dann den Mietern eine andere L&#246;sung ungefragt &#8220;aufzwingen&#8221;.</p>
<p>Die meisten Bewohner der Gartenstadt haben nach unserer Rechtsauffassung einen vertraglichen Anspruch auf das Breitbandnetz des Rechtsnachfolgers der Telekom AG (=Kabel BW) und sind demnach nicht verpflichtet, ein komplett neues System abzunehmen, das dar&#252;ber hinaus, nach den vorliegenden Unterlagen, nicht den Leistungsumfang z.B. der Kabel BW oder der Telekom AG bietet.</p>
<p>In Anbetracht der Tatsache, dass sich die allgemeine Medienversorgung sicher rasant weiter entwickelt, w&#228;re ein weiterer Ausbau der Leistungen eines eigenen WTC-Systemes mit zus&#228;tzlichen Kosten verbunden, die letztendlich auf die Mieter umgelegt werden.</p>
<p><a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/wtc/Gegenueberstellung.pdf" target="_blank">Leistungsvergleich Kabel BW, WTC und Telekom zum Download&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Lesen Sie die bisherigen Versorgungsvertr&#228;ge (Mietvertr&#228;ge) und lassen Sie sich beraten !</p>
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