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	<title>Wir sind die Gartenstadt &#187; Satzung</title>
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	<description>Die "Initative 2008" - Sprachrohr für die Mitglieder der Gartenstadt Karlsruhe eG</description>
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		<title>Mieterh&#246;hung 2. Akt</title>
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		<pubDate>Sun, 12 Jul 2009 15:58:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Beschwerden]]></category>
		<category><![CDATA[Mietangelegenheiten]]></category>
		<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>

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		<description><![CDATA[Zuerst einmal vielen Dank an all die Mitglieder, die uns ihre Unterlagen zur Verf&#252;gung gestellt haben. Aufgrund dieser Unterlagen war es m&#246;glich, die Mieterh&#246;hung zum 01.08.2009 gem&#228;&#223; Mieter-Anschreiben vom 27.05.2009 genauer zu analysieren. Es handelt sich, wie bereits im Blogbeitrag vom 12.06.2009 festgestellt, um eine allgemeine Mieterh&#246;hung. Nach den vorliegenden Unterlagen wurde der gesetzliche Rahmen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Zuerst einmal vielen Dank an all die Mitglieder, die uns ihre Unterlagen zur Verf&#252;gung gestellt haben. Aufgrund dieser Unterlagen war es m&#246;glich, die Mieterh&#246;hung zum 01.08.2009 gem&#228;&#223; Mieter-Anschreiben vom 27.05.2009 genauer zu analysieren. Es handelt sich, wie bereits im <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/?page_id=136" target="_blank">Blogbeitrag vom 12.06.2009 </a>festgestellt, um eine allgemeine Mieterh&#246;hung. Nach den vorliegenden Unterlagen wurde der gesetzliche Rahmen bis zu einer H&#246;he von 20% voll ausgesch&#246;pft. Lediglich bei einigen der uns vorliegenden F&#228;lle lag die Erh&#246;hung darunter. Hierbei handelte es sich um Mietverh&#228;ltnisse, die noch nicht lange bestehen und bei denen bereits von Anbeginn eine hohe Miete vereinbart war. Einfacher ausgedr&#252;ckt &#8220;gesetzlich ging eben nicht mehr&#8221;.</p>
<p>Der Vorstand der Gartenstadt hat auf den Mi&#223;mut der betroffenen Mieter inzwischen auf seine Art reagiert und durch den gesch&#228;ftsf&#252;hrenden Vorstand ein zweites Schreiben an die Mieter versandt, die der Mieterh&#246;hung bisher noch nicht zugestimmt haben. Dies 1 Monat vor Ablauf der gesetzten Frist (31.07.2009) aus dem ersten Anschreiben vom 27.05.2009 !!</p>
<p><span id="more-143"></span></p>
<p>Hier der Inhalt des Schreibens vom 02.07.2009:</p>
<blockquote><p>Sehr geehrte&#8230;&#8230;&#8230;.,</p>
<p>mit Schreiben vom 27.05.2009 haben wir Ihnen unser Mieterh&#246;hungsverlangen sowie eine vorbereitete Zustimmungserkl&#228;rung zukommen lassen. Sie haben uns diese Zustimmung leider bisher noch nicht erteilt.</p>
<p>Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ist der Anlass f&#252;r die Mietanpassung die durchgef&#252;hrte energetische Sanierung des von Ihnen bewohnten Objektes. Hierbei wurden ganz erhebliche genossenschaftliche Mittel aufgewendet, die auch zu ganz konkreten Einsparungen f&#252;r Sie gef&#252;hrt haben. Die Auswertung der Energieab­rechnungen hat ergeben, dass unter Ber&#252;cksichtigung des Anstiegs der Gaspreise seit der Sanierung von rund 58,9 % und einem R&#252;ckgang des Verbrauchs von rund 27,9 % die Ersparnis 0,22 Cent/m<sup>2</sup>/Monat in dem von Ihnen bewohnten Haus betr&#228;gt. Dar&#252;ber hinaus sparen Sie zus&#228;tzlich die Energiekosten f&#252;r die Warm­wasserbereitung ein, die Sie fr&#252;her direkt bei den Stadtwerken bezahlt haben. Obgleich die Stadtwerke Karlsruhe zu Beginn dieses Jahres eine Preissenkung vorgenommen und eine weitere angek&#252;ndigt haben, bleibt f&#252;r die Zukunft zu erwarten, dass bei der weiteren Verknappung der Ressourcen die Preise steigen werden und Ihre Ersparnis deshalb ebenfalls ansteigt. Die Roh&#246;lpreise steigen derzeit schon wieder kontinuierlich an. Die Gaspreisentwicklung folgt mit zeitlichem Abstand dem Roh&#246;lpreis.</p>
<p>Entgegen anders lautenden Ger&#252;chten haben wir &#252;ber die Mietanpassungen energetisch sanierte Objekte bereits 2007 sowohl den Aufsichtsrat als auch die Vertreter informiert. Seit 2007 werden bei energetisch sanierten Objekten die Mieten sofort nach Abrechnung der Ma&#223;nahme angepasst.</p>
<p>Die Umsetzung unserer geplanten Mieterh&#246;hung bei den energetisch sanierten Objekten haben wir im Fr&#252;hjahr 2009 in Angriff nehmen k&#246;nnen, nachdem aus­reichend Vergleichmieten in den seit 2001 modernisierten Objekten zur Verf&#252;gung standen. Wir haben uns dabei den formalen Erfordernissen des §558 BGB -Mieterh&#246;hung bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete &#8211; bedient, da eine Mieter­h&#246;hung nach §559 BGB &#8211; Mieterh&#246;hung bei Modernisierung &#8211; aufgrund der erforderlichen Ank&#252;ndigung der Modernisierungsma&#223;nahme vor Beginn nicht mehr m&#246;glich war. Die Modernisierung war ja bereits, wie Sie wissen, durchgef&#252;hrt. Wir m&#246;chten Sie um Verst&#228;ndnis bitten, dass die Gemeinschaft die weit reichenden Aufgaben zum Erhalt und zur Sanierung des Geb&#228;udebestandes nicht ohne Beitr&#228;ge, insbesondere der Mieter, die in den Genuss der Vorteile der investierten Mittel kommen, leisten kann. Dabei wird entgegen den Behauptungen von Herrn Peter H. sehr wohl der Ausstattungszustand ber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Auch wird mit den notwendigen Anpassungen nicht die Rendite gesteigert, sondern die M&#246;glichkeiten f&#252;r die Genossenschaft zur weiteren Investition in den Bestand gest&#228;rkt. Bis auf die in der Satzung auf 4 % begrenzte Dividende auf die Gesch&#228;ftsanteile verbleiben alle erwirtschafteten &#220;bersch&#252;sse in der Genossen­schaft und werden zum gr&#246;&#223;ten Teil f&#252;r die Bestandserhaltung, Sanierung und Mo­dernisierung verwendet. So hat die Genossenschaft in den vergangenen 5 Jahren ann&#228;hernd 30 Mio. € wieder in den Bestand investiert.</p>
<p>Bitte stimmen Sie dem Erh&#246;hungsverlangen bis zum 31.07.2009 zu. Eine vorbe­reitete Zustimmungserkl&#228;rung ist nochmals beigef&#252;gt.</p>
<p>Ralf Neudeck<br />
Gesch&#228;ftsf&#252;hrer</p>
</blockquote>
<p>Was sagt uns dieses Schreiben?</p>
<p>Der Vorstand versp&#252;rt offensichtlich &#8220;Gegenwind&#8221; und versucht nun mit weiterer Erh&#246;hung des Drucks, Mieter &#8220;gef&#252;gig&#8221; zu machen? Keine Spur jedoch von Einlenken oder Einsicht?</p>
<p>Dies zeigt sich in einem weiteren Schreiben vom 10.07.2009, in dem die Mieter, die bisher noch nicht zugestimmt haben, zum &#8220;Gespr&#228;ch geladen&#8221; werden. Und zwar am 16.07.2009 sowie 23.07.2009 &#8211; jeweils um 17:00. Hierzu sp&#228;ter.</p>
<p>Zum Inhalt des Schreibens vom 02.07.2009:</p>
<p>Man gibt inzwischen zwar zu, dass es sich, entgegen der Ank&#252;ndigung vom 1. Schreiben, nicht um eine Erh&#246;hung aufgrund von Modernisierungsma&#223;nahmen handelt, sondern in der Tat irgendwie doch um eine allgemeine Mieterh&#246;hung. Anstatt die gemachten Fehler jedoch einzur&#228;umen, versucht der Vorstand nun, sich aus der Sache &#8220;herauszuwinden&#8221;.</p>
<p><strong>1. Satzungsversto&#223;</strong></p>
<p>In der Satzung ist eindeutig geregelt, dass vor einer allgemeinen Mieterh&#246;hungen die Mitgliederversammlung anzuh&#246;ren ist.</p>
<p>Diese Anh&#246;rung ist nicht erfolgt !</p>
<p>Behauptet wird nun, Aufsichtsrat und Mitgliedervertreter habe man im Jahr 2007 &#252;ber eine anstehende Mieterh&#246;hung &#8220;informiert&#8221;. Davon abgesehen, dass zwischen &#8220;Information&#8221; und &#8220;Anh&#246;rung&#8221; ein deutlicher Unterschied besteht, wurde in der Vertreterversammlung im Jahr 2007 keine allgemeine Mieterh&#246;hung der im Jahr 2009 betroffenen Wohnungen sowie zur H&#246;he der jeweiligen Mieterh&#246;hung angek&#252;ndigt, noch hat eine ANH&#214;RUNG der Mitgliederversammlung zu irgendwelchen Mieterh&#246;hungen stattgefunden. Beleg daf&#252;r sind die Schriftst&#252;cke zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten der Vertreterversammlungen 2007 &#8211; 2009.</p>
<p>Download:</p>
<p>Tagesordnung 06/2007 <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/mieterhoehung_2009/Einladung_20070601.pdf" target="_blank">&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Tagesordnung 06/2008 <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/mieterhoehung_2009/Einladung_20080530.pdf" target="_blank">&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Tagesordnung 11/2008 <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/mieterhoehung_2009/Einladung_20081024.pdf" target="_blank">&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Tagesordnung 05/2009 <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/mieterhoehung_2009/Einladung_20090416.pdf" target="_blank">&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>In der Tagesordnung ist all das geregelt, was in der jeweiligen Vertreterversammlung besprochen, diskutiert oder beschlossen werden soll.</p>
<p>Nachdem die Mieterh&#246;hung zum 01.08.2009 ohne Anh&#246;rung der Vertreterversammlung erfolgt ist, handelt es sich um einen eindeutigen <span style="text-decoration: underline;">Satzungsversto&#223;</span>.</p>
<p><strong>2. Vergleichswohnungen</strong></p>
<p>Der Vorstand behauptet nun, dass bei den genannten 3 Vergleichswohnungen der Ausstattungsstandard Ber&#252;cksichtigung findet?</p>
<p>Auch diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen, wenn man folgende Beispiele betrachtet:</p>
<p>- Mieter A wohnt z.B. schon mehr als 40 Jahre in einer Gartenstadt-Wohnung. Der Ausstattungsstandard ist dementsprechend veraltet. Diesem Mieter wird nun neuvermieteter sowie komplett modernisierter Wohnraum als &#8220;Vergleichswohnung&#8221; entgegen gehalten.</p>
<p>- Mieter B mit einer Wohnfl&#228;che von ca. 70 qm wird mit Wohnraum verglichen, der jenseits der 90 qm liegt.</p>
<p>- Mieter C wohnt im 2. OG rechts und wird mit EG links verglichen usw.</p>
<p>In der Tat &#8211; prima Ber&#252;cksichtigung der Vergleichsma&#223;st&#228;be ?!</p>
<p>Jeder Mieter sollte also die genannten &#8220;Vergleichswohnungen&#8221; aufsuchen und den jeweiligen Wohnraum vor Ort vergleichen. Weicht eine der genannten Vergleichswohnungen deutlich ab &#8211; gr&#246;&#223;er, kleiner, andere Lage oder besser (ausgestattet) -, kann man eine m&#246;gliche Klage der Gartenstadt zuerst einmal in aller Ruhe abwarten &#8211; sofern es &#252;berhaupt dazu kommen sollte ?<br />
Denn; Je mehr Mieter der Erh&#246;hung nicht zustimmen &#8211; oder eine bereits erfolgte Zustimmung zur&#252;ckziehen -, desto mehr Prozesse m&#252;sste die Gartenstadt f&#252;hren. In Anbetracht der Tatsache, dass der Wohnraum der genannten Vergleichswohnungen oftmals nicht vergleichbar ist, eine umfangreiche und riskante Angelegenheit f&#252;r die Gartenstadt. Auch bei der &#220;berpr&#252;fung durch einen gerichtlich bestellten Gutachter ist das Ende in der Regel offen&#8230;.</p>
<p><strong>3. Energetische Sanierung</strong></p>
<p>Bei einer allgemeinen Mieterh&#246;hung nach § 558 BGB ist es zwar unerheblich, ob, wann oder wer welche Energieeinsparungen erzielt.<br />
In dem Anschreiben der Gartenstadt vom 02.07.2009 wird jedoch wieder dahingehend polemisiert, dass die Mieter energetisch modernisierter Wohnungen erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten h&#228;tten. Nach den bisher vorliegenden Schreiben betr&#228;gt die angebliche Einsparung 0,22 bis 0,31 <span style="text-decoration: underline;">Cent</span> pro Quadratmeter und Monat.</p>
<p>Gemeint war wohl 0,22 &#8211; 0,31<span style="text-decoration: underline;"> Euro</span> pro Quadratmeter ?</p>
<p>In Anbetracht der Tatsache, dass die Energiepreise starken Schwankungen unterworfen sind, wird eine Einsparung korrekterweise in Verbrauchsmengen (vorher / nachher) angegeben, so dass die Mieter die Einsparung zum Zeitpunkt des jeweiligen Energiepreises nachvollziehen k&#246;nnen. Wenn schon die Angabe eingesparter Kosten, dann aber auch zum genauen Zeitpunkt der Ermittlung bzw. &#252;ber Vergleichswerte der jeweiligen Verbrauchsjahre (2003, 2004, 2005, 2006, 2007&#8230;&#8230;.) sowie <span style="text-decoration: underline;">entsprechender Belegung durch Abrechnungsunterlagen</span>.</p>
<p><strong>EUR 0,22 bzw. 0,31 sind Werte, die nichts wert sind !!</strong></p>
<p>Erst nach Vorlage entsprechender Unterlagen w&#228;re die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit der einseitig eingestreuten Information nachpr&#252;fbar. Auf alle F&#228;lle d&#252;rfte es sich bestenfalls um einen Maximalwert handeln.</p>
<p>Aber selbst wenn man davon ausgeht, dass zu dem ermittelten Zeitpunkt &#8211; wann immer der auch gewesen sein mag &#8211; der Wert den Tatsachen entsprechen sollte, ergeben sich folgende Einsparungen f&#252;r einen genannten Wert von z.B. EUR 0,26 pro Quadratmeter und Monat:</p>
<p>30 qm-Wohnung   = EUR   7,80 / Monat<br />
40 qm-Wohnung   = EUR 10,40 / Monat<br />
50 qm-Wohnung   = EUR 13,00 / Monat<br />
60 qm-Wohnung   = EUR 15,60 / Monat<br />
70 qm-Wohnung   = EUR 18,20 / Monat<br />
80 qm-Wohnung   = EUR 20,80 / Monat<br />
90 qm-Wohnung   = EUR 23,40 / Monat<br />
100 qm-Wohnung = EUR 26,00 / Monat</p>
<p>Die Werte entsprechen der Prognose des <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/?page_id=136" target="_blank">ersten Beitrages vom 12.06.2009</a> zur Mieterh&#246;hung auf diesem Blog, bei der wir von einem Betrag ausgegangen sind, der deutlich unter EUR 30,00 / Monat liegen d&#252;rfte.</p>
<p>Unter Betrachtung der Tatsache, dass bei der momentanen Mieterh&#246;hung z.B. die Wohnung eines Mieters mit einer Grundfl&#228;che von 102 qm um einen Betrag von EUR 105,04 / Monat erh&#246;ht werden soll, ist eine Einsparung von EUR 26,52 ein eher l&#228;cherlicher Wert der hier  - als urspr&#252;ngliches Argument zur Mieterh&#246;hung &#8211; entgegen gehalten wird.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Nach unseren Schlu&#223;folgerungen sind die Mieterh&#246;hungen zu einem gro&#223;en Teil au&#223;erordentlich bedenklich und d&#252;rften nicht angemessen sein, zumal durch Nichtbeachtung des Satzungspunktes (§ 13 Punkt 1. Satz 3 &#8211; nicht erfolgte Anh&#246;rung der Vertreterversammlung) bereits ein Formmangel vorliegt.</p>
<p>1.) Es handelt sich um eine allgemeine Mieterh&#246;hung gem&#228;&#223; § 558 BGB und nicht um eine Erh&#246;hung nach § 559 BGB (Modernisierung). Zuerst wird zwar etwas &#8220;zur&#252;ck gerudert&#8221; aber gleichzeitig dann wieder versucht, irgend welche angebliche Werte eingesparter Energiekosten, aufgrund energetischer Ma&#223;nahmen der Vergangenheit, als Mieterh&#246;hungsgrund vorzuschieben.</p>
<p>2.) Nachdem zur allgemeinen Mieterh&#246;hung gem&#228;&#223; Schreiben vom 27.05.2009 keine ANH&#214;RUNG der Mitgliedervertreter stattgefunden hat, handelt es sich hierbei um einen eindeutigen Satzungsversto&#223; des Vorstandes gegen die Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG. Die Ahndung von Satzungsverst&#246;&#223;en ist Sache des Aufsichtsrates, der bereits kurz nach Bekanntgabe der satzungswidrigen Mieterh&#246;hung informiert wurde. Es liegt nun beim Aufsichtsrat, die satzungsgem&#228;&#223;e und gesetzliche Pflicht wahrzunehmen.</p>
<p>3.) Die Vergleichswohnungen entsprechen h&#228;ufig nicht den Wohnungen der Mieter, deren Miete angehoben werden soll. Deshalb sollte jeder Mieter die angebotenen Vergleichswohnungen besichtigen.</p>
<p>Mieter, die nach wie vor verunsichert sind und rechtliche Beratung suchen, k&#246;nnen sich z.B. an folgende Rechtsanwaltskanzleien wenden:</p>
<p>Matthias Rast&#228;tter<br />
Frau H&#228;user<br />
Rastatter Str. 22<br />
76199 Karlsruhe<br />
0721/50968030</p>
<p>Bernd Kappler<br />
Rechts der Alb 27<br />
76199 Karlsruhe<br />
0721/891177</p>
<p>Wontorra &amp; Mergenthaler<br />
Herr J&#246;rg Wontorra<br />
Schirmerstr. 8<br />
76133 Karlsruhe<br />
0721/817371</p>
<p>Insbesondere Mieter mit einer Rechtschutzversicherung sollten einen Anwalt aufsuchen zur rechtlichen Beratung. Aber auch Mieter ohne Rechtschutz sollten zumindest eine kosteng&#252;nstige Erstberatung in Anspruch nehmen.</p>
<p><strong>Einladung der Gartenstadt zum &#8220;Gespr&#228;chstermin&#8221; am 16.07.2009 bzw. 23.07.2009</strong>.</p>
<p>Inhalt des Schreibens vom 10.07.2009:</p>
<blockquote><p><strong>Mieterh&#246;hung- Gespr&#228;chsangebot</strong></p>
<p>Sehr geehrte&#8230;&#8230;</p>
<p>mit Schreiben vom 27.05.2009 haben wir Ihnen unser Mieterh&#246;hungsverlangen sowie eine vorbereitete Zustimmungserkl&#228;rung zukommen lassen. Erg&#228;nzend hierzu haben wir ein Informationsschreiben vom 02.07.2009 (Anm. der Redaktion: unter Beilage einer weiteren Zustimmungserkl&#228;rung) an Sie gerichtet.<br />
Gerne stehen wir auch f&#252;r weitere Fragen und Informationen pers&#246;nlich zur Verf&#252;gung und laden Sie deshalb am 16.07.2009 (23.07.2009) um, 17:00 in unser Kundenzentrum ein.<br />
Sofern Sie den Termin nicht wahrnehmen k&#246;nnen, steht Ihnen der Unterzeichner auch nach Vereinbarung an einem anderen Termin zur Verf&#252;gung.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
Gartenstadt Karlsruhe</p>
<p>Ralf Neudeck<br />
Gesch&#228;fstf&#252;hrer</p>
</blockquote>
<p>Die massiven Bem&#252;hungen der Verwaltung durch diverse Anschreiben (inzwischen Nr. 3) und nunmehr durch &#8220;Einladungstermine&#8221; den Druck zur Zustimmung zu erh&#246;hen zeigt, dass es m&#246;glicherweise recht viele solidarische Mieter gibt, die sich dieser Mieterh&#246;hung &#8211; nach unserer Meinung zu recht &#8211; widersetzen oder eine bereits erfolgte Zustimmung zur&#252;ck gezogen haben.</p>
<p>Gibt es vielleicht so viele, dass die Terminierung auf 2 unterschiedliche Tage gelegt werden musste, oder geht es nur um taktische Verhandlungsf&#252;hrung im Sinne der R&#246;mer ?</p>
<p>Teile das Volk und herrsche ?</p>
<p><strong>Keiner der Mieter ist verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen !</strong></p>
<p>Insbesondere dann nicht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen zur ordnungsgem&#228;&#223;en Mieterh&#246;hung nicht geschaffen sind.</p>
<p>Wie schon des &#246;fteren berichtet, handelt es sich u.E. um eine satzungswidrig vorgebrachte allgemeine Mieterh&#246;hung gem&#228;&#223; § 558 BGB, weshalb es keinen Grund gibt, &#252;ber weitere Details wie Vergleichswohnungen, orts&#252;bliche Vergleichsmiete, Modernisierung etc. &#252;berhaupt zu diskutieren.</p>
<p><strong>Dies w&#228;re die Aufgabe der Mitgliedervertreter im Rahmen einer ANH&#214;RUNG gewesen.</strong></p>
<p>Aber wen interessiert schon eine Vertreterversammlung ?</p>
<p>Wer diesen &#8220;Termin&#8221; trotzdem wahrnehmen will, sollte vorher unbedingt rechtliche Beratung einholen, bzw. diesen &#8220;Termin&#8221; nur mit anwaltschaftlicher Unterst&#252;tzung wahrnehmen.</p>
<p><strong>Stell dir vor, es ist Termin &#8211; und keiner geht hin ?</strong></p>
<p><strong>Schlu&#223;wort</strong></p>
<p>Die Gartenstadt Karlsruhe eG ist eine traditionell gewachsene Wohnungsgenossenschaft. Wege und Ziele werden durch die <a href="http://www.dgrv.de/de/genossenschaftswesen/genossenschaft.html" target="_blank">Eigent&#252;mer=Mitglieder</a> vorgegeben. Hierzu werden seitens der Mitglieder Genossenschaftanteile gezeichnet, die dar&#252;ber hinaus &#8220;nachschusspflichtig&#8221; sind. Das hei&#223;t; jedes Mitglied haftet gem&#228;&#223; § 17 der Satzung zus&#228;tzlich zur gezeichneten Einlage noch einmal <span style="text-decoration: underline;">in H&#246;he von 2 Genossenschaftsanteilen (=EUR 520,00)</span> im Falle von Zahlungsschwierigkeiten der Genossenschaft. Zum einen wird also seitens des Mitgliedes Eigenkapital eingebracht und zum anderen eine &#8220;B&#252;rgschaft&#8221; durch jedes Mitglied garantiert.</p>
<p>Diesen zus&#228;tzlichen Einsatz gegen&#252;ber der &#8220;freien Vermietung&#8221; erbringen die Mitglieder in der Regel, um dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum, auch bis ins Alter, zu erhalten. Die Mitglieder erwarten dar&#252;ber hinaus eine Ber&#252;cksichtigung ihrer individuellen Probleme sowie sozialer Aspekte.</p>
<p>Die Gartenstadt ist eine Vorteilsgemeinschaft ausschlie&#223;lich f&#252;r deren Mitglieder. S&#228;mtliche Mitarbeiter der Verwaltung sind <strong>Angestellte der Gemeinschaft</strong>. Aufgabe der Verwaltung ist die Betreuung des Bestandes sowie ordnungsgem&#228;&#223;e Behandlung der Mitglieder = Eigent&#252;mer der Genossenschaft. Ziel dieser Gemeinschaft war es immer, den Bestand zu erhalten und generations&#252;bergreifenden Wohnraum zur Verf&#252;gung zu stellen.</p>
<p>Auf alle F&#228;lle ist es nicht Ziel der Gemeinschaft, die Gartenstadt in ein profitables Kapital-Unternehmen umzuwandeln oder Kapital zur Expansion auf Kosten der Mieter zu generieren.</p>
<p>Mietanpassung ist eine unabdingliche Ma&#223;nahme, sofern umlegbare Kosten f&#252;r Modernisierung im Sinne des § 559 BGB anfallen oder wenn die Mieten im Verh&#228;ltnis zu vergleichbarem Wohnraum tats&#228;chlich und nachweisbar nicht mehr angemessen sein sollten (§ 558 BGB).</p>
<p>Mietanhebungen sollten jedoch immer nur dann stattfinden, wenn auch die entsprechenden Voraussetzungen hierf&#252;r geschaffen sind.</p>
<p>Hierzu geh&#246;rt auch die Einhaltung des gesamten rechtlichen Rahmens, wie z.B. die Anh&#246;rung der Vertreterversammlung sowie die entsprechende Kosten-Transparenz f&#252;r die Mieter und realistische Einsch&#228;tzung des aktuellen Mietpreisniveaus im Rahmen einer Genossenschaft.</p>
<p>&#8220;Traummieten&#8221; in H&#246;he von bis zu EUR 7,61/qm, wie sie inzwischen teilweise im Bereich der Gartenstadt bei der Neuvermietung verlangt werden, sind weder orts&#252;bliche Vergleichsmieten, noch akzeptabel f&#252;r eine Genossenschaft wie die Gartenstadt Karlsruhe eG.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Mieterh&#246;hung bei der Gartenstadt Karlsruhe eG!</title>
		<link>http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/allgemein/mieterhoehung-bei-der-gartenstadt-karlsruhe-eg/</link>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2009 14:26:23 +0000</pubDate>
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		<category><![CDATA[WTC-Projekt]]></category>

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		<description><![CDATA[Wie von diversen Mietern mitgeteilt, hat der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in einigen Wohnbereichen erhebliche Mieterh&#246;hungen ab dem 01.08.2009 gem&#228;&#223; § 558 BGB angek&#252;ndigt. Nach vorliegenden Unterlagen umfasst die Erh&#246;hung der Miete den maximal m&#246;glich gesetzlichen Rahmen von 20%. Hierbei kommmt es, je nach Wohneinheit, zu Erh&#246;hungen von bis zu EUR 100,00 / Monat [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie von diversen Mietern mitgeteilt, hat der Vorstand der Gartenstadt Karlsruhe eG in einigen Wohnbereichen erhebliche Mieterh&#246;hungen ab dem 01.08.2009 gem&#228;&#223; § 558 BGB angek&#252;ndigt. Nach vorliegenden Unterlagen umfasst die Erh&#246;hung der Miete den maximal m&#246;glich gesetzlichen Rahmen von 20%. Hierbei kommmt es, je nach Wohneinheit, zu Erh&#246;hungen von bis zu EUR 100,00 / Monat oder dar&#252;ber. Die Schreiben, datiert vom 27.05.2009, enthalten als Anlage eine Zustimmungserkl&#228;rung, mit der der Mieter durch Unterschrift bis zum 31.07.2009 seine Zustimmung zu dieser Mieterh&#246;hung erkl&#228;ren soll. Die Anhebung der Miete wird mit 3 &#8220;Vergleichswohnungen&#8221; aus dem Bestand der Gartenstadt begr&#252;ndet.</p>
<p>Hier der zugeh&#246;rige Text (so oder so &#228;hnlich):</p>
<blockquote><p>Sehr geehrt&#8230;&#8230;.,</p>
<p>die von Ihnen bezahlte Grundmiete entspricht nicht mehr der &#252;blichen Miete, die in der Gemeinde oder in vergleichbaren Gemeinden f&#252;r nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Gr&#246;&#223;e, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage bezahlt wird (orts&#252;bliche Vergleichsmiete).</p>
<p>Nat&#252;rlich ist es uns auch bewusst, dass eine Mieterh&#246;hung immer eine unerfreuliche Tatsache f&#252;r unsere Mieter darstellt. Bitte bedenken Sie in Ihrem Fall aber, dass Sie durch die f&#252;r unsere Genossenschaft sehr aufw&#228;ndige und kostenintensive energetische Modernisierung des Geb&#228;udes Einsparungen im Energiesektor erzielen k&#246;nnen. So sind laut Presseberichten in den letzten 24 Monaten die Energiepreise -wie Sie sicher auch verfolgt haben- um 30-40% gestiegen. Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass die modernisierten H&#228;user eine deutliche Einsparung im Verbrauch haben.</p>
<p>Nach § 558 Abs. 1 BGB kann der Vermieter die Zustimmung zu einer Erh&#246;hung der Miete bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete verlangen, wenn</p>
<p>1.die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erh&#246;hung eintreten soll, seit 15 Monaten unver&#228;ndert ist und</p>
<p>2.die Kappungsgrenze im Sinne des § 558 Abs. 3 BGB eingehalten wird. Diese betr&#228;gt 20%.<br />
Unter Beachtung dieser Bestimmungen begr&#252;nden wir unser Mieterh&#246;hungsverlangen mit den nachfolgend aufgef&#252;hrten Vergleichsmieten. Nach dem Gesetz ist es ausreichend, wenn drei vergleichbare Wohnungen benannt werden.</p>
</blockquote>
<p><span id="more-136"></span></p>
<p>Dann folgt die Angabe von 3 <span style="text-decoration: underline;">Gartenstadt-Vergleichswohnungen</span>, mit einer Grundmiete von bis zu EUR 7,61 EUR / qm.</p>
<p>Danach erfolgt die Berechnung des Mietaufschlages. Im Regelfall in H&#246;he von 20%.</p>
<p>Davon abgesehen, dass die Preisentwicklung auf dem Energiesektor seit einem Jahr stark r&#252;ckl&#228;ufig ist, kann es wohl nicht angehen, dass ein Vermieter gedenkt, s&#228;mtliche wirtschaftlichen Vorteile aufgrund einer energetischen Sanierung pauschal abzusch&#246;pfen?  Schon gar nicht, wenn f&#252;r die energetischen Verbesserungen in der Vergangenheit bereits ein entsprechender Mietzuschlag bei diversen Wohnungen ber&#252;cksichtigt wurde (Neuvermietung). Davon abgesehen d&#252;rfte die effektive Einsparung pro Wohneinheit aufgrund der W&#228;rmeisolierung deutlich unter EUR 30,00 / Monat liegen. Au&#223;erdem m&#252;ssen bei einer Erh&#246;hung aufgrund energetischer Verbesserungen die Gestehungskosten (abz&#252;glich erhaltener Zusch&#252;sse bzw. Zinsvorteile) berechnet und anteilig auf die entsprechenden Wohnungen umgelegt werden.<br />
Schon aus formalen und berechnungstechnischen Gr&#252;nden kann deshalb eine pauschale Erh&#246;hung aller Mieten um 20% nicht mit energetischen Ma&#223;nahmen begr&#252;ndet werden!</p>
<p>Das Ganze l&#228;sst sich bestens aus dem Gesetz (BGB § 559) herleiten:</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559<br />
Mieterh&#246;hung bei Modernisierung</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Hat der Vermieter bauliche Ma&#223;nahmen durchgef&#252;hrt, die den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erh&#246;hen, die allgemeinen Wohnverh&#228;ltnisse auf Dauer verbessern oder nachhaltig Einsparungen von Energie oder Wasser bewirken (Modernisierung), oder hat er andere bauliche Ma&#223;nahmen auf Grund von Umst&#228;nden durchgef&#252;hrt, die er nicht zu vertreten hat, so kann er die j&#228;hrliche Miete um 11 vom Hundert der f&#252;r die Wohnung aufgewendeten Kosten erh&#246;hen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Sind die baulichen Ma&#223;nahmen f&#252;r mehrere Wohnungen durchgef&#252;hrt worden, so sind die Kosten angemessen auf die einzelnen Wohnungen aufzuteilen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559a<br />
Anrechnung von Drittmitteln</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Kosten, die vom Mieter oder f&#252;r diesen von einem Dritten &#252;bernommen oder die mit Zusch&#252;ssen aus &#246;ffentlichen Haushalten gedeckt werden, geh&#246;ren nicht zu den aufgewendeten Kosten im Sinne des § 559.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Werden die Kosten f&#252;r die baulichen Ma&#223;nahmen ganz oder teilweise durch zinsverbilligte oder zinslose Darlehen aus &#246;ffentlichen Haushalten gedeckt, so verringert sich der Erh&#246;hungsbetrag nach § 559 um den Jahresbetrag der Zinserm&#228;&#223;igung. Dieser wird errechnet aus dem Unterschied zwischen dem erm&#228;&#223;igten Zinssatz und dem markt&#252;blichen Zinssatz f&#252;r den Ursprungsbetrag des Darlehens. Ma&#223;gebend ist der markt&#252;bliche Zinssatz f&#252;r erstrangige Hypotheken zum Zeitpunkt der Beendigung der Ma&#223;nahmen. Werden Zusch&#252;sse oder Darlehen zur Deckung von laufenden Aufwendungen gew&#228;hrt, so verringert sich der Erh&#246;hungsbetrag um den Jahresbetrag des Zuschusses oder Darlehens.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Ein Mieterdarlehen, eine Mietvorauszahlung oder eine von einem Dritten f&#252;r den Mieter erbrachte Leistung f&#252;r die baulichen Ma&#223;nahmen stehen einem Darlehen aus &#246;ffentlichen Haushalten gleich. Mittel der Finanzierungsinstitute des Bundes oder eines Landes gelten als Mittel aus &#246;ffentlichen Haushalten.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(4) Kann nicht festgestellt werden, in welcher H&#246;he Zusch&#252;sse oder Darlehen f&#252;r die einzelnen Wohnungen gew&#228;hrt worden sind, so sind sie nach dem Verh&#228;ltnis der f&#252;r die einzelnen Wohnungen aufgewendeten Kosten aufzuteilen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 559b<br />
Geltendmachung der Erh&#246;hung, Wirkung der Erh&#246;hungserkl&#228;rung</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Die Mieterh&#246;hung nach § 559 ist dem Mieter in Textform zu erkl&#228;ren. Die Erkl&#228;rung ist nur wirksam, wenn in ihr die Erh&#246;hung auf Grund der entstandenen Kosten berechnet und entsprechend den Voraussetzungen der §§ 559 und 559a erl&#228;utert wird.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Der Mieter schuldet die erh&#246;hte Miete mit Beginn des dritten Monats nach dem Zugang der Erkl&#228;rung. Die Frist verl&#228;ngert sich um sechs Monate, wenn der Vermieter dem Mieter die zu erwartende Erh&#246;hung der Miete nicht nach § 554 Abs. 3 Satz 1 mitgeteilt hat oder wenn die tats&#228;chliche Mieterh&#246;hung mehr als 10 vom Hundert h&#246;her ist als die mitgeteilte.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.</p>
<p>Das vorliegende Mieterh&#246;hungsverlangen wurde in Richtung Modernisierung polemisiert, im Kern jedoch ausschlie&#223;lich mit  § 558 BGB begr&#252;ndet.</p>
<p style="padding-left: 30px; text-align: center;"><strong>BGB § 558<br />
Mieterh&#246;hung bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete</strong>
</p>
<p style="padding-left: 30px;">(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erh&#246;hung der Miete bis zur orts&#252;blichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erh&#246;hung eintreten soll, seit 15 Monaten unver&#228;ndert ist. Das Mieterh&#246;hungsverlangen kann fr&#252;hestens ein Jahr nach der letzten Mieterh&#246;hung geltend gemacht werden. Erh&#246;hungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht ber&#252;cksichtigt.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(2) Die orts&#252;bliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den &#252;blichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde f&#252;r Wohnraum vergleichbarer Art, Gr&#246;&#223;e, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erh&#246;hungen nach § 560 abgesehen, ge&#228;ndert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Mieth&#246;he durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer F&#246;rderzusage festgelegt worden ist.</p>
<p style="padding-left: 30px;">(3) Bei Erh&#246;hungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erh&#246;hungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erh&#246;hen (Kappungsgrenze).</p>
<p><strong>Die angek&#252;ndigte Mieterh&#246;hung bezieht sich also nicht auf energetische Ma&#223;nahmen (§ 559 BGB) &#8211; wie man den Mietern glaubhaft machen will- , sondern auf die Abstellung &#246;rtlicher Vergleichsmieten (§ 558 BGB) = allgemeine Mieterh&#246;hung.</strong></p>
<p>Zur allgemeinen Mietanhebung ist grunds&#228;tzlich folgendes anzumerken:</p>
<p>Gem&#228;&#223; § 13 Abs. 1 Satz 3 der <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">Satzung</a> der Gartenstadt Karlsruhe eG ist vor einer allgemeinen Mieterh&#246;hung die Vertreterversammlung anzuh&#246;ren.</p>
<p>Zitat:</p>
<p><strong>&#8220;Vor allgemeinen Mietanhebungen ist die Vertreterversammlung anzuh&#246;ren&#8221;</strong></p>
<p>Die letzte Vertreterversammlung fand am 19.05.2009 statt.</p>
<p>Im Rahmen dieser Veranstaltung gab es weder einen Tagesordnungspunkt &#8220;Mieterh&#246;hung&#8221;, noch wurde seitens des Vorstandes eine Mieterh&#246;hung angek&#252;ndigt. Des weiteren wurde auch dem Aufsichtsrat keine Mieterh&#246;hung angek&#252;ndigt bzw. mitgeteilt.</p>
<p>Der Vorstand hat also hier, ohne jegliche Abstimmung mit den Organen, in die Mietstruktur der Dauermieter eingegriffen. Und das genau eine Woche nach der Vertreterversammlung!</p>
<p>Nach unserer Rechtsauffassung ist die angek&#252;ndigte Mietanhebung somit satzungswidrig erfolgt und vom Vorstand entsprechend vollumf&#228;nglich zur&#252;ck zu nehmen.</p>
<p>Nach bisherigen Informationen erfolgte der Versand der Mieterh&#246;hungs-Schreiben zu einem Zeitpunkt, an dem sich der Vorstandsvorsitzende, Ralf Neudeck, im Urlaub befand.</p>
<p>Zufall, Absicht, Timing?</p>
<p>Somit wurden die Schreiben von den verbliebenen Vorstandsmitgliedern Wolfgang Gerstberger und Klaus-Georg Floren unterzeichnet. Im Prinzip nichts ungew&#246;hliches, aber bei Betrachtung der geschichtlichen Entwicklung zur Zusammensetzung des Vorstandes dann doch au&#223;erordentlich befremdlich. Herr Floren waren n&#228;mlich vor mehr als 10 Jahren f&#252;r die urspr&#252;ngliche Initiative &#8220;Wir sind die Gartenstadt&#8221; angetreten und wurde auch von Aufsichtsratsmitgliedern der damaligen Initiative in den Vorstand bestellt. Auch Herr Gerstberger wurde von diesen Aufsichtsratsmitgliedern in den Vorstand berufen.</p>
<p>Gr&#252;ndungsinhalt und Ziel der urspr&#252;nglichen Initiative war es u.a., damals angek&#252;ndigten drastischen Mieterh&#246;hungen entgegen zu wirken und die Mieten der Gartenstadt Karlsruhe k&#252;nftig in einem sozial vertr&#228;glichen (bezahlbaren) Rahmen zu halten, um den Mietern (auch im Alter) ein dauerhaftes Wohnen in der Gartenstadt zu erm&#246;glichen. Aus diesem Grund wurde auf Betreiben der Initiative die Formulierung in die Satzung eingef&#252;gt, dass die Vertreterversammlung vor Mieterh&#246;hungen anzuh&#246;ren ist. Auch bei dieser Satzungs&#228;nderung waren die beiden heutigen Vorst&#228;nde involviert.</p>
<p>Wer den Mietzins f&#252;r Neuvermietungen bei der Gartenstadt in den vergangenen Jahren aufmerksam verfolgt hat, musste leider feststellen, dass die Mieten f&#252;r Neuvermietung in Bereiche vorgesto&#223;en sind, die man mitnichten als sozial vertr&#228;glich bezeichnen kann. Heutzutage werden Wohnungen der Gartenstadt zu &#8220;markt&#252;blichen&#8221; Preisen vermietet, wenn man denn von einer Markt&#252;blichkeit sprechen kann. Insbesondere unter Einbeziehung der Bausubstanz und Ausstattungsqualit&#228;t vieler Wohnungen der Gartenstadt Karlsruhe eG. Unserer Meinung nach verfolgt der Vorstand ausschlie&#223;lich wirtschaftliche Interessen ohne Ber&#252;cksichtigung sozialer bzw. genossenschaftlicher Aspekte. Mit der neuen &#8220;Corporate Identity&#8221; wurden wohl auch gewachsene Wertema&#223;st&#228;be der Vergangenheit &#8220;entfernt&#8221;?</p>
<p>Nachdem der Vorstand bei der letzten Vertreterversammlung am 19.05.2009, wie schon bei der Versammlung im Jahr 2008, mit dem wiederholten (und damit undemokratischen) Versuch, die Genossenschaftsanteile der Mitglieder von EUR 260,00 auf EUR 300,00 zwangsweise anzuheben, am Votum der Vertreter gescheitert war, hat man nun m&#246;glicherweise eine andere lukrative Einnahmequelle gesucht, um weiteres Kapital zu sch&#246;pfen. Die bisherigen Investitionen bez&#252;glich Modernisierung der Gesch&#228;ftsstelle sowie Einrichtung eines eigenen (nicht konkurrenzf&#228;higen und st&#246;ranf&#228;lligen) Satelliten-Fernsehsignalempfangssystemes (WTC) haben wohl das Budget &#252;ber Geb&#252;hr belastet? Auch bei dem ehrgeizigen Projekt eines geplanten Neubauobjektes entlang der Herrenalberstra&#223;e w&#252;rde nach Ansicht des Vorstandsvorsitzenden die Eigenkapitalquote deutlich absinken.<br />
Hausgemachte Kapitall&#252;cken sollen nun offensichtlich durch weiteren finanziellen Einsatz der Mitglieder gedeckt werden?</p>
<p>Die geplante und 2-fach gescheiterte Zwangserh&#246;hung der Genossenschaftsanteile um EUR 40,00 je Anteil h&#228;tten lt. Vorstand 1,2 Millionen Euro in die Kasse gesp&#252;lt und damit die Eigenkapitalquote f&#252;r &#8220;weitere Taten&#8221; &#8211; zumindest vorerst &#8211; erh&#246;ht. Erh&#246;ht h&#228;tte sich hierbei nat&#252;rlich zus&#228;tzlich das Haftungsrisiko (Nachschusspflicht) f&#252;r die Mitglieder von EUR 260,00 auf EUR 300,00 je Anteil (begrenzt auf 2 Anteile). Zus&#228;tzliches Haftungsvolumen, das im Falle von wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Genossenschaft auf die Genossen zukommen k&#246;nnte.</p>
<p>Mitglieder, die die vom Vorstand geplante Erh&#246;hung der Genossenschaftsanteile nicht h&#228;tten schultern wollen oder k&#246;nnen, h&#228;tte der Vorstand &#8211; nach Bekunden des Vorstandsvorsitzenden in der letzten Vertreterversammlung &#8211; letztendlich aus der Gemeinschaft ausgeschlossen =&gt; Mitgliedschaft (und ggf. Mietverh&#228;ltnis) gek&#252;ndigt.</p>
<p>Die betroffenen Bestandsmieten will man nun offensichtlich auch auf ein &#8211; nach Meinung des Vorstandes &#8211; &#8220;markt&#252;bliches Niveau&#8221; anheben?</p>
<p>Unserer Meinung nach mit einer gesteuerten H&#228;ppchentaktik, um nicht alle Mieter auf einmal gegen die Gesch&#228;ftsleitung aufzubringen. Stra&#223;enzug um Stra&#223;enzug oder wie er Plan auch immer aussehen mag, erleichert nat&#252;rlich die Bearbeitung und das Volumen entsprechender Protestbewegungen.</p>
<p>Aber letztendlich sind bei dieser rigiden Entwicklung alle betroffen, weshalb auch die bisher noch nicht betroffenen Mieter sich solidarisch zeigen sollten.</p>
<p>Was bei der drastischen Anhebung aller Garagenmieten funktioniert hat, soll nun wohl im Wohnbereich fortgesetzt werden?</p>
<p>Ohne R&#252;cksicht auf Verluste werden hier insbesondere &#228;ltere Leute bzw. Geringverdiener oder Familien in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht bzw. zu den Sozialkassen getrieben.</p>
<p>Mieter, die sich die &#8220;neue Miete&#8221; nicht leisten wollen oder k&#246;nnen, sollten die Zustimmung zur Mieterh&#246;hung versagen, wodurch es ggf. zu einem Klageverfahren kommen kann. Hierbei w&#228;re die Gesch&#228;ftsleitung der Gartenstadt verpflichtet, den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei den mitgeteilten 3 Vergleichswohnungen in Art, Ausstattung und Zustand tats&#228;chlich um vergleichbare Wohnungen im markt&#252;blichen Rahmen handelt und dass die Gesch&#228;ftsleitung &#252;berhaupt berechtigt war (Satzungsversto&#223;?), eine Mieterh&#246;hung durchzuf&#252;hren. In Anbetracht der Tatsache, dass die Wohnungen der Gartenstadt sich in vielen Bereichen deutlich unterscheiden, d&#252;rfte es wohl schon bei den genannten Vergleichswohnungen aus dem Eigenbestand schwer werden, einen entsprechenden Beweis bez&#252;glich Gleichwertigkeit zu erbringen. Insbesondere wenn man ber&#252;cksichtigt, dass bei den genannten 3 Vergleichswohnungen Neuvermietungen enthalten sind. Hierbei handelt es sich um Wohnraum, der, im Gegensatz zu alten Bestandswohnungen, oftmals umfassend renoviert wurde.</p>
<p>Auch ein Zusammenschlu&#223; vieler Mieter zur Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen diese Mieterh&#246;hung ist eine denkbare Option, die dar&#252;ber hinaus mit vertretbaren Kosten f&#252;r die beteiligten Mieter bewerkstelligt werden kann.</p>
<p>Des weiteren sollten Mieter, die nicht bereit sind, die angek&#252;ndigte Mieterh&#246;hung hinzunehmen, einen bestehenden Abbuchungsauftrag sowohl bei der Bank als auch der Gartenstadt gegen&#252;ber widerrufen und ab sofort die Bezahlung der bisherigen Miete &#252;ber einen Dauerauftrag oder jeweilige Einzel&#252;berweisung ausf&#252;hren.</p>
<p>Mieter, die einer Mieterh&#246;hung zustimmen oder unwidersprochen die Neufestsetzung abbuchen lassen, verlieren m&#246;glicherweise den Anspruch auf die bisher bezahlte Miete.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Aufruf an alle nicht anwesenden Vertreter der Mitgliederversammlung vom 08.07.2008 !</title>
		<link>http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/satzung/aufruf-an-alle-nicht-anwesenden-vertreter-der-mitgliederversammlung-vom-08072008/</link>
		<comments>http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/satzung/aufruf-an-alle-nicht-anwesenden-vertreter-der-mitgliederversammlung-vom-08072008/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 Jul 2008 17:43:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliedervertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Satzungsänderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Mitgliedervertreter, bei der Sitzung am 08.07.2008 kam ein Punkt zur &#196;nderung der Satzung zur Abstimmung, der nicht satzungsgem&#228;&#223; durch rechtzeitige Ank&#252;ndigung als Tagesordnungspunkt eingebracht wurde. Dieser Beschluss kann durch nicht anwesende Mitglieder dieser Versammlung r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden! Gem&#228;&#223; Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG sind Antr&#228;ge z.B. zur Satzungs&#228;nderung sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung einzubringen § 27 4. Beschl&#252;sse [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitgliedervertreter,</p>
<p>bei der Sitzung am 08.07.2008 kam ein Punkt zur &#196;nderung der Satzung zur Abstimmung, der nicht satzungsgem&#228;&#223; durch rechtzeitige Ank&#252;ndigung als Tagesordnungspunkt eingebracht wurde.</p>
<p>Dieser Beschluss kann durch <span style="text-decoration: underline;">nicht anwesende</span> Mitglieder dieser Versammlung r&#252;ckg&#228;ngig gemacht werden!</p>
<p>Gem&#228;&#223; Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG sind Antr&#228;ge z.B. zur Satzungs&#228;nderung sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung einzubringen</p>
<p style="padding-left: 30px;">§ 27</p>
<p style="padding-left: 30px;">4. Beschl&#252;sse k&#246;nnen nur &#252;ber Gegenst&#228;nde der Tagesordnung gefasst werden. Nachtr&#228;glich k&#246;nnen Antr&#228;ge auf Beschlussfassung gem&#228;&#223; Abs. 3, soweit sie zur Zust&#228;ndigkeit der Vertreterversammlung geh&#246;ren, aufgenommen werden, wenn sie <span style="text-decoration: underline;">sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung</span> in der in Absatz 2 festgesetzten Form bekannt gemacht worden sind. <span style="text-decoration: underline;">Entsprechendes gilt f&#252;r Antr&#228;ge des Vorstandes oder des Aufsichtsrats</span>.</p>
<p>Bei der vorliegenden Angelegenheit geht es um eines der wichtigsten Elemente der gesamten Satzung.</p>
<p>Und zwar den <a href="http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">§ 28 Satz 2</a> - geheime Abstimmung</p>
<p>In der bisherigen Satzung steht:</p>
<p style="padding-left: 30px;">&#8220;Abstimmungen und Wahlen erfolgen nach dem Ermessen des Versammlungsleiters durch Handheben oder Austehen. <strong>Auf Antrag ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen</strong>.&#8221;</p>
<p><span id="more-123"></span></p>
<p>Der Vorstandsvorsitzende und der Aufsichtsratsvorsitzende brachten w&#228;hrend der Sitzung pl&#246;tzlich den Antrag ein, den zweiten Satz des § 28 der Satzung zu &#228;ndern. Und zwar mit folgenden (sinngem&#228;ssen) Optionen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">1.) Auf Antrag eines Einzelnen ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">2.) Auf Antrag und Zustimmung 10% der anwesenden Mitgliedervertreter ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen.</p>
<p style="padding-left: 30px;">3.) &#220;ber einen Antrag zur geheimen Abstimmung muss ein Mehrheitsbeschluss gefasst werden.</p>
<p>Die Formulierungsvorschl&#228;ge wurden durch den Vorstandsvorsitzenden, offensichtlich gut vorbereitet, mit Hilfe eines Overheadprojektors pr&#228;sentiert und nach diversen &#196;nderungen der Satzformulierungen mit Hilfe seines mitgebrachten Laptops direkt zur Abstimmung gestellt.</p>
<p>Die Mitgliedervertreter hatten keine Zeit die Sache in Ruhe zu &#252;berdenken, noch Gelegenheit die Konsequenzen dieser Abstimmung genau zu &#252;bersehen!</p>
<p>Die Abstimmung zu Punkt 1 sowie zu Punkt 2 fanden in Anbetracht allgemeiner Konfusit&#228;t keine erforderliche 3/4 Mehrheit.</p>
<p>Vor Abstimmung zu Punkt 3 ergriff der Versammlungsleiter dann das Wort dahingehend, dass man nun aber abstimmen solle, da es sonst mit der alten Regelung seiner Meinung nach zu stetigen Streitereien k&#228;me, die m&#246;glicherweise in Prozesse f&#252;hren.  Es solle nun endlich eine klare Regelung getroffen werden. Der Wunsch, hier tendenziell auf die 3 zu &#8220;schieben&#8221; war unverkennbar.</p>
<p>Daraufhin stimmten viele Vertreter f&#252;r Punkt 3, so dass eine 3/4 Mehrheit zustande kam.</p>
<p>Diverse Vertreter, die f&#252;r Punkt 3 gestimmt hatten, f&#252;hlten sich im Nachhinein &#8220;&#252;berrumpelt&#8221;. Dies ergaben die gef&#252;hrten Gespr&#228;che nach der Sitzung bzw. in den Folgetagen. Genau aus dieser Begr&#252;ndung heraus gibt es die Regelung, dass Antr&#228;ge vollumf&#228;nglich sp&#228;testens 3 Tage vor der Vertreterversammlung gestellt werden m&#252;ssen. Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender haben diesen Satzungspunkt eindeutig ignoriert. Bleibt noch hinzuzuf&#252;gen, dass nicht einmal Aufsichtsratsmitglieder vorab &#252;ber dieses Vorhaben informiert waren?!</p>
<p>Eine Satzungs&#228;nderung in diese Richtung bedeutet eine erhebliche Schw&#228;chung der Mitgliederversammlung und f&#252;hrt zu Abstimmungsergebnissen, die in der Regel nur der Gesch&#228;ftsleitung zum Vorteil verhelfen.</p>
<p>Angenommen es kommt zu einer wichtigen Abstimmung in der Vertreterversammlung, bei der jede einzelne Stimme die Entscheidung herbeif&#252;hren kann.</p>
<p>Ein Mitgliedervertreter kann in einer offenen Abstimmung z.B. nicht seinem Gewissen folgen, da er m&#246;glicherweise mit Repr&#228;salien f&#252;r sich und/oder seine Familie oder wie auch immer rechnen muss. Normalerweise stellt er dann einen Antrag auf geheime Abstimmung, dem, nach alter Satzung, zu entsprechen ist. Nach der k&#252;nftigen Regelung m&#252;sste nun eine Mehrheit dar&#252;ber abstimmen, ob dem Antrag des Einzelnen auf geheime Abstimmung, Gewissenskonflikt hin oder her, zu folgen ist oder nicht.</p>
<p>V&#246;llig abstruse Darstellung der Demokratie !</p>
<p>Die Gesch&#228;ftsleitung hat ein klares Interesse an einer offenen Abstimmung, da die Zahl der Gegenstimmen hierdurch deutlich reduziert wird, im Vergleich zu einer geheimen Abstimmung. Deshalb der Feldzug zur Unterdr&#252;ckung der geheimen Abstimmung.</p>
<p>Vorstand und Versammlungsleiter wollen davon nat&#252;rlich nichts wissen.</p>
<p>Nun das Anliegen an alle Mitgliedervertreter, die bei der Sitzung am 08.07.2008 <span style="text-decoration: underline;">nicht anwesend</span> sein konnten:</p>
<p>Schlie&#223;en Sie sich uns an und nehmen Sie Kontakt auf, damit wir diesen satzungswidrig gefassten Beschluss gemeinsam anfechten und r&#252;ckg&#228;ngig machen. Juristisch ist die Sache bereits abgekl&#228;rt. Es geht letztendlich um die Zukunft der Genossenschaft, indem einem Verschieben der Machtverh&#228;ltnisse, zumindest in diesem Punkt, gerade noch rechtzeitig Einhalt geboten werden kann. Die Zeit dr&#228;ngt &#8211; es ist wahrlich 5 vor 12 !</p>
<p>Wenden Sie sich an die Redaktion</p>
<p>redaktion[AT]wir-sind-die-gartenstadt.de   [AT] = @</p>
<p>oder per Telefon an 0721/887137</p>
<p><strong>Nachtrag 10.08.2008</strong></p>
<p>Die Widerspruchsfrist zur Anfechtung des o.a. Beschlusses ist am 08.08.2008 (4 Wochen ab Versammlungstermin) abgelaufen.</p>
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		<item>
		<title>Vertreterversammlung 2008 &#8211; Satzungs&#228;nderung</title>
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		<comments>http://www.wir-sind-die-gartenstadt.de/satzung/vertreterversammlung-2008-satzungsaenderung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 17 Jul 2008 13:40:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Peter Hochmuth</dc:creator>
				<category><![CDATA[Satzung]]></category>
		<category><![CDATA[Vertreterversammlung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitgliedervertreter]]></category>
		<category><![CDATA[Satzungsänderung]]></category>

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		<description><![CDATA[Sehr geehrte Mitglieder, bei der diesj&#228;hrigen Vertreterversammlung war einer der Punkte der Tagesordung die umfangreiche &#196;nderung der Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG. Begr&#252;ndet wurde die Satzungs&#228;nderung mit ge&#228;nderter Gesetzeslage, nach der die Satzung anzugleichen sei. Wie wir jedoch feststellen mussten, waren bei einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung &#8211; eingebracht von Vorstand und Aufsichtsrat &#8211; eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Mitglieder,</p>
<p>bei der diesj&#228;hrigen Vertreterversammlung war einer der Punkte der Tagesordung die umfangreiche &#196;nderung der Satzung der Gartenstadt Karlsruhe eG. Begr&#252;ndet wurde die Satzungs&#228;nderung mit ge&#228;nderter Gesetzeslage, nach der die Satzung anzugleichen sei. Wie wir jedoch feststellen mussten, waren bei einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung &#8211; eingebracht von Vorstand und Aufsichtsrat &#8211; eine St&#228;rkung des Vorstandes und eine damit einhergehende Schw&#228;chung der Vertreterversammlung geplant.</p>
<p>Diese geplante Satzungs&#228;nderung f&#252;hrt teilweise zu erheblichen strukturellen &#196;nderungen innerhalb der Genossenschaft, und zu einem weiteren Verfall der Genossenschaftstrukturen.</p>
<p>Den Entwurf zur Satzungs&#228;nderung k&#246;nnen Sie <a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Vorschlag.pdf" target="_blank">hier downloaden</a>.<br />
Die &#8220;&#196;nderungsvorschl&#228;ge&#8221; sind an der blauen Schrift erkennbar.</p>
<p><span id="more-76"></span></p>
<p>Anwesend bei der Vertreterversammlung war auch eine uns unbekannte Juristin des Genossenschaftsvernbandes, die den Vertretern als &#8220;juristische Beraterin&#8221; des Vorstandes vorgestellt wurde. Diese Juristin leitete dann jedoch bei beiden Sitzungen den kompletten Tagesordnungspunkt &#8220;Satzungs&#228;nderung&#8221;. Einwendungen diverser Vertreter zu einigen Punkten der geplanten Satzungs&#228;nderung blieben jedoch oft unber&#252;cksichtigt, indem seitens der &#8220;Beraterin&#8221; auf Gesetzestexte verwiesen wurde, die man zwingend in die neue Satzung einzutragen habe und auch inhaltlich nicht ge&#228;ndert werden d&#252;rfen. Entsprechende Gesetzesunterlagen wurden der Vertreterversammlung jedoch nicht vorgelegt.</p>
<p>Im Verlauf der Diskussion stellte sich f&#252;r einige Vertreter die Frage, weshalb die Vertreterversammlung dann &#252;berhaupt zur Zustimmung einer Satzungs&#228;nderung gebeten wurde.</p>
<p>Die Beschlussfassung zur Satzungs&#228;nderung sollte urspr&#252;nglich im Termin der Vertreterversammlung am 18.06.2008 erfolgen. Durch den erheblichen Diskussionsbedarf wurde die Beschlussfassung dann vertragt auf den 08.07.2008.</p>
<p>Innerhalb beider Sitzungen wurden diverse Satzungspunkte explizit und teilweise heftig diskutiert und &#252;ber diese Punkte jeweils separat abgestimmt.</p>
<p>Ein Punkt hierbei war z.B. die Erh&#246;hung der Gesch&#228;fstanteile von EUR 260,00 auf EUR 300,00.</p>
<p>Nach Vorstandsangaben h&#228;tte man hierdurch eine Kapitalaufstockung von ca. 1,2 Mio. Euro erreicht. Begr&#252;ndet wurde die geplante Erh&#246;hung mit einer &#8220;strategisch besseren Aufstellung&#8221; der Gartenstadt f&#252;r die &#8220;k&#252;nftigen Aufgaben&#8221;. Seitens der juritsichen Beraterin des Genossenschaftsverbandes l&#228;ge die Gartenstadt mit einer Eigenkapitalausstattung von 25% zwar nicht schlecht, es g&#228;be aber auch andere Genossenschaften mit einem Eigenkapital von z.B. 30%.</p>
<p>Die Folge einer Zustimmung zu dieser Erh&#246;hung seitens der Vertreter w&#228;re gewesen, dass jedes Mitglied jeden seiner Genossenschaftsanteile auf den erh&#246;hten Betrag h&#228;tte auff&#252;llen m&#252;ssen.</p>
<p>Hier&#252;ber gab es kontroverse Diskussionen, u.a. auch dar&#252;ber, dass es sich hierbei um eine &#8220;Zwangsserh&#246;hung&#8221; des Eigenkapitales gehandelt h&#228;tte. Dieser Antrag fand dann (in geheimer Abstimmung) keine 3/4-Mehrheit und wurde somit abgelehnt.</p>
<p>Des weiteren war geplant, dem Vorstand mehr Rechte bei der Ver&#228;u&#223;erung von Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden einzur&#228;umen.</p>
<p>Bisher war es so, dass zu jeder Ver&#228;u&#223;erung von Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden vor 1989 ein Beschluss der Vertreterversammlumg erforderlich ist. Das hei&#223;t, die Eigent&#252;mer (Mitglieder) entscheiden &#252;ber das wesentliche Verm&#246;gen der Genossenschaft.</p>
<p>Der Entwurf zur Satzungs&#228;nderung sah nun vor, dass der Vorstand bei Grundst&#252;cken und Geb&#228;uden mit &#8220;untergeordneter Bedeutung&#8221; bzw. bei unbebauten Grundst&#252;cken oder Grundst&#252;cksteilen auch aus dem Bestand vor 1989 Ver&#228;u&#223;erung ohne Genehmigung der Mietgliederversammlung h&#228;tte vornehmen k&#246;nnen &#8211; § 13 4.</p>
<p>Also eine weitere &#220;bertragung von Vollmachten zu den Eigentumswerten der Genossenschaft. Wobei die Formulierung &#8220;untergeordnete Bedeutung&#8221; in sich schon jede Menge Konfliktstoff enth&#228;lt. Wer entscheidet &#252;ber den Begriff &#8220;untergeordnete Bedeutung&#8221;.<br />
Auch dieser Punkt zur Satzungs&#228;nderung fand keine 3/4-Mehrheit.</p>
<p>Hingegen bei dem Punkt der Vorstandsanzahl konnte Vorstand und Aufsiichtsrat &#8220;punkten&#8221;. Bisher war es so, dass die Gartenstadt eG mindestens 3 und maximal 5 Vorst&#228;nde ben&#246;tigte &#8211; § 19 1.</p>
<p>Die Mindestzahl sollte lt. Vorstand und Ausichtsrat von 3 auf 2 reduziert werden. Als Argument wurde seitens Vorstand und Aufsichtsrat (einschl. der juristischen Beraterin) die Handlungsf&#228;higkeit der Genossenschaft in die Diskussion eingebracht, sofern z.B. ein Vorstand erkranken sollte. Dies spielt jedoch, wie sich eine Seite weiter herausstellte, keine Rolle, da dort die Handlungsf&#228;higkeit genau beschrieben ist &#8211; § 19 6. Demnach ist die Genossenschaft handlungsf&#228;hig mit 2 Vorst&#228;nden, auch dann, wenn es 3, 4 oder 5 Vorst&#228;nde geben sollte. Wurde hier die Verterterversammlung get&#228;uscht, um ein Abstimmungsergebnis in diesem Punkt f&#252;r die Reduzierung der Vorstandszahl auf 2 zu erreichen?</p>
<p>Auch konnte man punkten bei der Entfernung von Mitgliedern, deren Aufenthalt &#252;ber einen l&#228;ngeren Zeitraum nicht ausfindig gemacht werden kann. Bisher war es so, dass man ein Mitglied ausschliessen konnte, wenn er &#252;ber einen Zeitraum von 3 Jahren nicht auffindbar war. K&#252;nftig wird dies nun bereits nach einem Jahr m&#246;glich sein. Das hei&#223;t; Die Einlage eines Mitgliedes kann bereits nach 1 Jahr unbekannter Abwesenheit von der Genossenschaft &#8220;vereinnahmt&#8221; werden. § 10 d)</p>
<p>Des weiteren wurde seitens der Gesch&#228;ftsleitung ein Punkt in die Satzungs&#228;nderung eingebracht, die dem Vorstandsvorsitzenden einen erheblichen &#8220;Machtzuwachs&#8221; erm&#246;glicht.</p>
<p>Und zwar die Berufung eines Prokuristen.</p>
<p>Mit dieser Option erh&#228;lt der Vorstand nun die M&#246;glichkeit, Gesch&#228;fte zusammen mit einem Prokuristen zu t&#228;tigen. Bisher waren diese Gesch&#228;fte nur mit der Unterschrift von mindestens 2 Vorst&#228;nden realisierbar. Ab sofort kann also der Vorstand mit einem Prokuriusten s&#228;mtliche Gesch&#228;fte erledigen &#8211; § 19 7.</p>
<p>Des weiteren gibt es bei der geplanten Satzungs&#228;nderung diverse Neuerungen, durch die juristische Personen (Firmen) in der Lage sind, s&#228;mtliche Organe der Genossenschaft zu besetzen.§ 19 1., § 20 1., § 26 2.,</p>
<p>Jede Firma kann Mitgliedsanteile der Genossenschaft erwerben, Mitgliedervertreter in die Mitgliederversammlung entsenden (sofern gew&#228;hlt) und Mitglied des Aufsichtsrates oder Vorstand werden.</p>
<p>Also in der Regel wohnlich nicht versorgte Mitglieder (bzw. deren Bevollm&#228;chtigte), die keinerlei Mieterinteressen haben, k&#246;nnen k&#252;nftig s&#228;mtliche &#196;mter der Genossenschaft besetzen und die Genossenschaft zu deren Interessen verwenden.</p>
<p>Am Ende der Diskussionen sollte &#252;ber die Satzung als Gesamtheit abgestimmt werden.</p>
<p>Hierzu stellte ich einen Antrag auf geheime Wahl gem&#228;&#223; <a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzung20020315.pdf" target="_blank">Satzung § 28 2.</a> in dem es hei&#223;t:</p>
<p>&#8230;..Auf Antrag ist geheim durch Stimmzettel abzustimmen oder zu w&#228;hlen</p>
<p>Eine klare Formulierung k&#246;nnte man meinen. Wenn ein Vertreter (Vorstand, Aufsichtsrat) einen Antrag stellt, dann ist geheim abzustimmen.</p>
<p>Der Versammlungsleiter sah dies jedoch anders und lie&#223; &#252;ber den Antrag zur geheimen Wahl abstimmen und vertrat die Meinung, dass einem solchen Antrag eine Mehrheit zuzustimmen habe. Die gleiche Meinung vertrat er &#252;brigens bei der 1. Sitzung, als Herr Schenkel den Antrag zur geheimen Wahl bez&#252;glich Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat gestellt hatte. Auch dort wurde die ungeliebte geheime Abstimmung durch den Versammlungsleiter ausgehebelt, indem die Vertreter &#252;ber diesen Antrag abstimmen sollten. Nachdem es hierzu keine Mehrheit gab, musste offen abgestimmt werden.</p>
<p>Durch rechtswidrige Anwendung der Satzung ist sowohl die Abstimmung &#252;ber die Entlastung des Vorstandes sowie des Aufsichtsrate ung&#252;ltig.</p>
<p>Ebenso die Abstimmung &#252;ber die Satzungs&#228;nderung.</p>
<p>Denn</p>
<p>Sollte nur ein Vertreter bei einer zwangsweisen offenen Abstimmung nicht seinem Gewissen folgen k&#246;nnen, sondern aufgrund irgendwelcher R&#252;cksichtnahmen bei der offenen Abstimmung gezwungen ist, eine andere Entscheidung zu treffen, dann ist das Abstimmungsergebnis bereits verf&#228;lscht.</p>
<p>Hierzu vielleicht noch ein kurzes Beispiel:</p>
<p>Wenn z.B. der Familienangeh&#246;rige eines Vertreters bei der Gartenstadt besch&#228;ftigt sein sollte, wird die Abstimmung zur Entlastung des Vorstandes m&#246;glicherweise beeinflusst, wenn dieser Vertreter nicht in geheimer Abstimmung seinem Gewissen folgen kann, sondern durch die offene Abstimmung in eine Zwangslage ger&#228;t. Demzufolge darf keine Mehrheit &#252;ber das Gewissen eines Einzelnen entscheiden.</p>
<p>Nachdem meinem Antrag zur geheimen Abstimmung zur Beschlussfassung der Satzungs&#228;nderung nicht entsprochen wurde, habe ich die Gartensadt Karlsruhe eG unter Fristsetzung aufgefordert, den Beschluss zur Satzungs&#228;nderung zu annulieren.</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung.pdf" target="_blank">Beschwerde zur Beschlussfassung zum Download&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Mitgeteilt von Peter Hochmuth</p>
<p>Nachtrag:</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung_Antwort.pdf" target="_blank">Hier das Antwortschreiben der Gartenstadt Karlsruhe eG vom 17.07.2008 zum Download&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Die Gartenstadt Karlsruhe eG ist demnach nicht bereit, den Beschluss zur Satzungs&#228;nderung, der unter satzungswidrigen Voraussetzungen zustande gekommen ist, aussergerichtlich zu annulieren. Es erfolgt der Verweis auf den Klageweg. Der &#8220;kleine Dienstweg&#8221; scheint bei der Gesch&#228;ftsleitung nicht gew&#252;nscht.</p>
<p><a href="http://wir-sind-die-gartenstadt.de/wp-content/uploads/satzung/gartenstadt_ka/Satzungsaenderung_Anfechtung_02.pdf" target="_blank">Daraufhin wurde ein weiteres Schreiben verfasst&gt;&gt;&gt;&gt;&gt;</a></p>
<p>Die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt!</p>
]]></content:encoded>
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