Archiv für August 2010

Satellitenanlage auf der Terrasse zulässig! AG Karlsruhe erteilt Gartenstadt Karlsruhe e.G. eine deutliche “Abfuhr”

Donnerstag, 26. August 2010

Mit Urteil vom 13.07.2010 Az.: 8 C 103/10 wurde die Klage der Gartenstadt gegen einen Mieter durch das Amtsgericht Karlsruhe abgewiesen. Der Mieter ist stolzer Besitzer einer Parabolantenne (SAT-Schüssel), die er auf seiner Terasse aufgestellt hat. Daraufhin klagte die Gartenstadt auf Unterlassung sowie Entfernung der Parabolantenne. Der Vorstand wurde nun im Rahmen des Gerichtsverfahrens über die Grundrechte - in diesem Falle die Medienfreiheit des Mieters - kostenpflichtig aufgeklärt. Hier nun das lesenswerte Urteil der Karlsruher Amtsrichterin:

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
4. Streitwert: 600,00 EUR.

Urteil ohne Tatbestand gem. § 313 a ZPO

Entscheidungsgründe

Die Klage ist zulässig, der Sache nach jedoch nicht begründet.

Auch soweit die Klägerin mit Schriftsatz vom 02.07.2010 den Rechtsstreit für erledigt erklärt hat – der Beklagte hat sich der Erledigungserklärung nicht angeschlossen – war die Klage abzuweisen, da die ursprüngliche Klage auf Entfernung der im Garten lose aufgestellten Parabolantenne nicht begründet war.

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