Mit Entscheidung vom 28.05.2010 wurde die Klage der Gartenstadt Karlsruhe eG gegen einen Mieter auf Erstattung der erhöhten Kabelgebühr von 6,00 EUR auf 10,50 EUR durch das Amtsgericht Karlsruhe abgewiesen (2 C 380/09 vom 28.05.2010). Begründet wurde das Urteil mit der Verschlechterung des Leistungsumfanges beim Umstieg von Kabel BW auf WTC.
WTC kann Kabel BW – oder auch der Telekom – nicht mal ansatzweise das Wasser reichen. Das war bei der Einführung im Jahr 2008 schon so und hat sich bis heute nicht geändert bzw. zu Lasten von WTC noch weiter verschlechtert. Eine Tatsache, die man einfach nicht wegdiskutieren kann. Es handelt sich (schon von Anfang an) um ein vergleichsweise „provinzielles System“, das technisch einfach nicht in der Lage ist, mit den „Global-Playern“ mitzuhalten.
Dieses Urteil ist ein weiterer Beleg dafür, dass sich die Gartenstadt Karlsruhe eG mit der vertraglichen Bindung an WTC hoffnungsslos „vergallopiert“ hat? Eine krasse Fehlentscheidung der Geschäftsleitung, die wohl dringender Kurskorrektur bedarf? Mit einer theoretischen Maximal-Bandbreite von gerade einmal 25 MBit (WTC) im Vergleich zu Kabel BW (200 MBit Bandbreite) ist eigentlich alles gesagt. Von den Qualitätsmängeln und der Störanfälligkeit des Fernsehempfanges erst gar nicht zu reden.
Die Gartenstadt Karlsruhe eG hat die Leistung bei der Breitbandversorgung mit dem Wechsel von Kabel BW auf WTC deutlich eingeschränkt und verlangt im Gegenzug mehr Geld? Geht´s noch? Schlechtere Leistungmerkmale und Einbußen bei der Qualität zu einem höheren Preis ist schon etwas dreist, oder?
Deshalb handelt es sich hierbei um eine völlig korrekte Entscheidung des AG Karlsruhe, die unzufriedenen WTC-Kabelnutzern die Möglichkeit eröffnet, ggf. Minderung der Nutzungsgebühren zu verlangen bzw. Hilfestellung bei der Durchsetzung dieser Forderung leistet.